Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Düsseldorf Beschluss vom 20.02.2002 - 2 Ws 375-377/01

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

›1. Der zur Sicherung von Ansprüchen Verletzter angeordnete dingliche Arrest in das vermögen des Beschuldigten ist grundsätzlich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, in dem er ergeht, wirksam.

2. Das Sicherungsbedürfnis für die Verletzten enthält, wenn mit der Geltendmachung von Ansprüchen (in nennenswertem Umfang) durch sie nicht mehr zu rechnen ist.‹

 

Verfahrensgang

AG Duisburg (Aktenzeichen 11 Js 811/00)

AG Duisburg (Aktenzeichen 11 Gs 977/00)

 

Gründe

I.

1.

Das Landgericht hat durch Beschluss vom 9. November 2002 die Arrestbeschlüsse des Amtsgerichts Duisburg vom 24. Februar 2000 (11 Js 811/00) und 7. März 2000 (11 Gs 977/00) aufgehoben.

Das Amtsgericht hatte durch Beschluss vom 24. Februar 2000 gemäß §§ 111 b Abs. 2 und 5, 111 d Abs. 2 StPO iVm §§ 73, 73 a StGB den dinglichen Arrest in Höhe von 591.039,- DM in das Vermögen der Angeklagten K. und v. S. zur Sicherung von Ansprüchen Verletzter angeordnet. Durch Beschluss vom 7. März 2000 hatte das Amtsgericht die am 29. Februar 2000 (bzgl. K.) und am 1. März 2000 (bzgl. v. S.) durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 111 e Abs. 1 StPO wegen Gefahr im Verzug angeordneten dinglichen Arreste in das Vermögen der Angeklagten K. und v. S. in Höhe von jeweils 3.741.039,- DM zur Sicherung von Ansprüchen der Geschädigten gemäß § 111 e Abs. 2 StPO bestätigt.

2.

Durch Beschluss vom 26. November 2001 hat das Landgericht den Arrestbeschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 3. April 2000 aufgehoben, durch den gemäß §§ 111 b Abs. 2 und 5, 111 d Abs. 2 StPO iVm §§ 73, 73 a StGB der dingliche Arrest in das Vermögen des Angeklagten M. in Höhe von 50.324,78 DM angeordnet worden war, aufgehoben.

II.

Die Beschwerden sind unbegründet.

1.

Zwar ist der Arrest nach § 111 d StPO grundsätzlich wirksam bis zum rechtskräftigen Abschlus...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Praktische Umsetzung : Umsatzbesteuerung der Kleinunternehmer
Umsatzbesteuerung der Kleinunternehmer
Bild: Haufe Shop

Der Leitfaden bietet einen fundierten und praxisnahen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen der Kleinunternehmerbesteuerung in Deutschland und ausgewählten EU-Mitgliedstaaten. Mit Checklisten, Beispielen und Arbeitshilfen zur Vorteilhaftigkeitsprüfung.


LG Bochum 12 Qs 20/07
LG Bochum 12 Qs 20/07

  Tenor Die Beschlüsse des Amtsgerichts Bochum vom 23.08.2006 (64 Gs 3579/06) und 22.10.2007 (64 Gs 3980/07) werden aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt die ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren