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OLG Düsseldorf Beschluss vom 09.07.2004 - I-3 Wx 85/04

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Leitsatz (amtlich)

Der ein Sondernutzungsrecht einräumende, wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtige Beschluss der Wohnungseigentümer begründet ggü. einem Unterlassungsanspruch keinen Vertrauensschutz für die Zeit nach der Entscheidung des BGH zur Frage der Nichtigkeit vereinbarungsersetzender Beschlüsse, auch wenn er bereits 1997 gefasst worden ist und das "Sondernutzungsrecht" in einen Mietvertrag einbezogen wurde.

 

Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Beschluss vom 20.02.2004; Aktenzeichen 25 T 399/03)

AG Düsseldorf (Aktenzeichen 290-II 157/01)

 

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 4) trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Wert des Beschwerdegegenstandes:

20.000 Euro (i.W. zwanzigtausend 00/100 Euro).

 

Gründe

I. Die Beteiligte zu 4) ist u.a. Eigentümerin des im Aufteilungsplan zur Teilungserklärung mit Nummer 1 bezeichneten Teileigentums das in der Teilungserklärung als "Ladengeschäft" und im Aufteilungsplan als "Ladenlokal und Lager" bezeichnet ist. Sie hat ihr Teileigentum, in dessen Räumlichkeiten zunächst ein Modegeschäft seinen Sitz hatte, im Jahre 1997 an die Betreiber eines gastronomischen Betriebes vermietet, die dort "ein Bistro" betreiben. Das Mietverhältnis ist bis zum 31.10.2006 vereinbart. In dem Mietvertrag hat die Beteiligte zu 4) dem Mieter auch die Nutzung des vor dem rückwärtigen Eingang gelegenen Innenhofbereiches als Terrasse zum Aufstellen von Tischen und Stühlen eingeräumt. Der Innenhof ist Teil des Flurstücks X2., das im Gemeinschaftseigentum steht und an dem Sondernutzungsrechte nicht eingeräumt sind.

In einer Versammlung der Wohnungseigentümer vom 18.8.1997 wurde über die Vermietung des Teileigentums Nr. 1 an einen gastronomischen Betrieb...

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BGH V ZB 58/99
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Wohnungseigentumssache: Sondernutzungsrechtseinräumung durch Mehrheitsbeschluß sowie Grundlagen der Beschlußkompetenz sowie Ungültigkeit, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen  Leitsatz ...

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