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OLG Düsseldorf Beschluss vom 07.04.2014 - II-8 UF 77/13

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Leitsatz (amtlich)

Zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Streichung des Pensionärsprivilegs auch im Fall des vorzeitigen Bezuges einer beamtenrechtlichen Versorgung wegen Invalidität.

Zu den Voraussetzungen einer groben Unbilligkeit i.S.d. § 27 VersAusglG.

Ergibt sich durch vorzeitigen Bezug einer Versorgung wegen der Berücksichtigung von Zurechnungszeiten nach beamtenrechtlichen Vorschriften ein höherer Ehezeitanteil und erreicht der Ausgleichsberechtigte hierdurch im Verhältnis zum Ausgleichspflichtigen eine unverhältnismäßig hohe Rente, ist der Versorgungsausgleich nach § 27 VersAusglG auf den Betrag zu beschränken, der ohne den vorzeitigen Eintritt der Invalidität geschuldet gewesen wäre.

 

Verfahrensgang

AG Oberhausen (Beschluss vom 17.01.2013; Aktenzeichen 43 F 554/12)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 15.04.2015; Aktenzeichen XII ZB 252/14)

 

Tenor

I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des AG - Familiengericht - Oberhausen vom 17.1.2013 - 43 F 554/12 - unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels hinsichtlich des Anrechts des Antragsgegners aus der Beamtenversorgung abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei dem Versorgungsträger Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Deutsche Post AG (Az.:...) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht i.H.v. monatlich 486,27 EUR, bezogen auf den 30.4.2012, übertragen.

II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.170 EUR festgesetzt.

IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Gründe

I. Die Antragstellerin und der Antragsgegner haben am 12.3.1982 die Ehe miteinander geschlossen, aus der zwei Kinder hervorgingen. Der am 16.6.19...

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