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OLG Düsseldorf Beschluss vom 01.09.2008 - I-18 U 102/08

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Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Urteil vom 29.02.2008; Aktenzeichen 14c O 102/05)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 24.03.2009; Aktenzeichen VI ZB 89/08)

 

Tenor

Der Antrag der Klägerin, ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist zu gewähren, wird zurückgewiesen.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.2.2008 verkündete Urteil des LG Düsseldorf (14c O 102/05) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung einschließlich der Wiedereinsetzung werden der Klägerin auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 24.279,19 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche einschließlich Schmerzensgeld wegen eines Unfalles geltend, welchen sie am 19.7.2001 beim Besuch der Zentrale für Gärtner- und Floristikbedarf der Beklagten erlitten hat.

Nach Beweisaufnahme hat das LG die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass der Klägerin über die bereits vorgerichtlich erfolgte Leistung keine weiteren Schadensersatzansprüche zustehen.

Gegen das ihr am 6.3.2008 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 4.4.2008 einen mit "Berufung und Prozesskostenhilfeantrag" überschriebenen Schriftsatz eingereicht.

Auf gerichtliche Nachfrage hat die Klägerin hierzu mitgeteilt, dass das Rechtsmittel erst nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe und nur im Umfang der Bewilligung durchgeführt werden solle.

Mit Schriftsatz vom 21.4.2008 hat die Klägerin den Prozesskostenhilfeantrag begründet und die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie einen ersten Teil der zugehörigen Belege eingereicht; dieser Schriftsatz ist am 23.4.2008 bei Gericht eingegangen.

Der Senat hat den Prozesskostenhilfeantrag mit Beschluss vom 27.6.2008 mangels hinreichender Erfolgsaussicht zurückgewiesen.

Daraufhin hat die Klägerin ...

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BGH VI ZB 89/08
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Zulässige Rechtsbeschwerde gegen Berufungsurteil trotz Fristversäumnis. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Prozesskostenhilfeantrag  Leitsatz (amtlich) Zur Auslegung eines mit "Berufung und Prozesskostenhilfeantrag" ...

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