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OLG Dresden Urteil vom 29.01.2004 - 13 U 2163/03

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Leitsatz (amtlich)

1. Die Erfüllung von Insolvenzanforderungen durch den "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter kann der Insolvenzanfechtung unterliegen.

2. Befriedigt der vorläufige Insolvenzverwalter ohne jeglichen Anlass Insolvenzanforderungen, die vor seiner Bestellung begründet worden sind, ist ein Vertrauen des Empfängers (Anfechtungsgegners) auf die Rechtsbeständigkeit des Erwerbs jedenfalls kann nicht schutzwürdig, wenn dieser die Insolvenzzweckwidrigkeit der Leistung erkennt oder zumindest erkennen muss.

Die Entscheidung ist nach Rücknahme der Revision rechtskräftig.

 

Verfahrensgang

LG Dresden (Urteil vom 29.10.2003; Aktenzeichen 12 O 0278/03)

 

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des LG Dresden v. 29.10.2003 - Az.: 12 O 278/03 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des aus diesem Urteil zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

IV. Die Revision wird zugelassen.

 

Gründe

I. Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem auf Antrag v. 22.4.2002 am 16.5.2002 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen des ... Mit Beschluss v. 22.4.2002 hatte ihn das AG Meiningen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Wegen des Inhalts des Beschlusses wird auf die Anlage K 1 (Bl. 8/9 d.A.) verwiesen.

Mit Schreiben v. 6.5.2002 informierte er die Beklagte über die Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens und seine Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Am 13.5.2002 zahlte er die noch offenen Februar-Löhne und überwies die bereits vor Anordnu...

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