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OLG Dresden Urteil vom 13.11.2012 - 11 U 853/12

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Verfahrensgang

LG Leipzig (Entscheidung vom 24.04.2012; Aktenzeichen 5 O 3308/10)

 

Tenor

  • 1.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 24.04.2012, 5 O 3308/10, wird zurückgewiesen.

  • 2.

    Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

  • 3.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils insgesamt vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

  • 4.

    Die Revision wird nicht zugelassen.

...

 

Gründe

I.

Der Kläger wehrt sich, gestützt auf sein Urheberrecht als Architekt, gegen Abriss und Neugestaltung des Mehrzwecksaales in dem am D. Altmarkt gelegenen Kulturpalast.

Der Kläger trug maßgebliche Verantwortung für die architektonische Gestaltung des im Jahre 1969 eröffneten Kulturpalastes, in dessen Zentrum ein mehr als 2.700 Zuschauer fassender Mehrzwecksaal liegt. Die Gestaltung des Saales, der einem unregelmäßig sechseckigen Grundriss hat, veranschaulichen die Lichtbilder in Anlage A 2. Im Jahr 2008 wurde der Kulturpalast in die Liste der Kulturdenkmäler des Freistaates Sachsen aufgenommen. Vor kurzem wurde die Nutzung des Saales, v.a. wegen brand- und sicherheitstechnischer Mängel, eingestellt.

Die Beklagte als Eigentümerin des Kulturpalastes plant eine grundlegende Umgestaltung, die allerdings Fassade und Foyerbereich weitgehend unverändert ließe. Dagegen würde der Mehrzwecksaal beseitigt und ersetzt durch einen komplett neu gestalteten, in das Baufenster des alten Saales eingepassten reinen Konzertsaal. Die geplante Gestaltung im Einzelnen zeigt Anlage K 12. Diese Umgestaltung hat der Stadtrat der Beklagten am 10.12.2009 beschlossen.

Das Landgericht hat...

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