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OLG Dresden Beschluss vom 22.11.2016 - 18 WF 985/16

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Verfahrensgang

AG Pirna (Beschluss vom 17.05.2016; Aktenzeichen 32 F 605/15)

 

Tenor

1. Die Verfahren 18 WF 985/16 und 18 WF 986/16 werden zur gemeinsamen Entscheidung miteinander verbunden, das Verfahren 18 WF 985/16 führt.

2. Auf die Beschwerden der Mutter, R. F., werden die Beschlüsse des AG Familiengericht - Pirna vom 17.05.2016 abgeändert. Die Besorgnis der Beschwerdeführerin, Richter am AG. sei befangen, wird für begründet erklärt.

3. Der Mutter wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt und zur Vertretung Rechtsanwalt Dr. A. V., E., beigeordnet.

 

Gründe

I. In dem seit August 2015 anhängigen Sorgerechtsverfahren bestimmte das Familiengericht mit gerichtlicher Verfügung vom 23.03.2016 einen Termin zur Anhörung der Beteiligten auf Mittwoch, den 27.04.2016.

Mit Schreiben vom 05.04.2016, eingegangen bei Gericht am 08.04.2016, beantragte der beteiligte Vater, R. S., wegen einer im Zeitraum vom 18. bis 29.04.2016 schon länger geplanten Fortbildungsveranstaltung die Verlegung des Termins. Ebenfalls am 08.04.2016 ging beim Familiengericht ein Terminsverlegungsantrag der Verfahrensbevollmächtigten des Vaters ein, der damit begründet war, dass sich die bearbeitende Rechtsanwältin in der Zeit vom 18. bis 29.04.2015 (gemeint war wohl 2016) im Urlaub befinde und nicht von einer Kollegin der Kanzlei vertreten werden könne, da sie alleinige Sachbearbeiterin in familienrechtlichen Dingen sei.

Mit Verfügung vom gleichen Tag (08.04.2016) verlegte der zuständige Richter wegen Verhinderung der Verfahrensbevollmächtigen des Vaters den Anhörungstermin vom 27.04.2016 auf den 18.05.2016.

Mit Schriftsatz vom 18.04.2016 beantragte nunmehr der Verfahrensbevollmächtigte der Mutter, den für den 18.05.2016 bestimmten Termin zu verlegen. Er befinde sich vom 17.05.2016 bis einschli...

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