Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Dresden Beschluss vom 09.11.2005 - 21 UF 670/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

AG Leipzig (Entscheidung vom 30.05.2005; Aktenzeichen 334 AR 0106/03)

 

Tenor

  • I.

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 30. Mai 2005 wird zurückgewiesen.

  • II.

    Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

  • III.

    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.677,00 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I.

Mit Urteil vom 26. November 2001, dem Antragsgegner in deutscher und ungarischer Sprache zugestellt am 13. Juni 2002 und rechtskräftig seit 29. Juni 2002, stellte das Stadtgericht Kecskemét den Antragsgegner als Vater der am xx. xxxxxxx 1995 geborenen Antragstellerin fest und verurteilte ihn rückwirkend ab 1. Januar 1998 zu laufenden Unterhaltszahlungen. Das Amtsgericht Leipzig erklärte mit Beschluss vom 30. Mai 2005 das Urteil im Unterhaltsausspruch in Deutschland für vollstreckbar; dieser Beschluss wurde dem Antragsgegner am 10. Juni 2005 zugestellt.

Mit Schreiben vom 19. Juni 2005, Eingang beim Amtsgericht Leipzig am 21. Juni 2005, legte der Antragsgegner Widerspruch ein; beigefügt war ein Beschluss vom 24. November 2004, demzufolge an diesem Tag das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wurde. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2005 stellte der Antragsgegner durch seinen Rechtsanwalt klar, dass sein Widerspruch als sofortige Beschwerde gelten solle und begründete diese im Wesentlichen damit, das Urteil des Stadtgerichts Kecskemét verstoße gegen den ordre public, weil seine Vaterschaft ohne Abstammungsbegutachtung festgestellt worden sei. Das Amtsgericht half der Beschwerde nicht ab (Beschluss vom 7. Oktober 2005).

II.

Die Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet.

1.

Die Vollstreckbarkeit des Urteils des Stadtgerichts Kecskemét vom 26. November 2001 richtet sich nach dem HUÜ 1958 (Haager Übereinkommen ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


KG Berlin 5 W 5591/99
KG Berlin 5 W 5591/99

rechtskräftig  Leitsatz (amtlich) 1. Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird von § 240 ZPO nicht erfasst. 2. Das in § 89 InsO geregelte Verbot von Einzelzwangsvollstreckungen steht der Vollstreckung von Unterlassungsansprühen nicht entgegen, da diese keine ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren