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OLG Celle Urteil vom 17.01.2002 - 6/22 U 334/98

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Nießbrauch (neu!). Erbrecht. Pflichtteilsrecht

 

Leitsatz (amtlich)

Bei der Bewertung eines Geschenks zur Berechnung der Ergänzung des Pflichtteils ist ein Nießbrauch stets abzuziehen unabhängig davon, ob der Wert des Geschenks beim Erwerb durch den Beschenkten oder beim Erbfall maßgebend ist (gegen BGHZ 118, 49/50).

 

Normenkette

BGB § 2325

 

Verfahrensgang

LG Lüneburg (Urteil vom 10.11.1998; Aktenzeichen 5 O 382/96)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10. November 1998 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das genannte Urteil teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet. Beide Parteien dürfen die Sicherheit durch unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank, die einem anerkannten Einlagensicherungsfonds angehört, oder einer öffentlichen Sparkasse leisten.

Beschwer: 144.564,08 DM.

 

Tatbestand

Der Kläger verlangt den Pflichtteil und dessen Ergänzung nach seinem Vater, hilfsweise Erstattung von Investitionen in das Grundstück des Erblassers, den der Beklagte allein beerbte.

Der Erblasser und seine vorverstorbene Ehefrau, die Mutter der Parteien und deren Bruders …, bestimmten einander durch gemeinschaftliches Testament vom 1. September 1990 zu Alleinerben und ihre drei Söhne zu gleichteiligen Schlusserben. Außerdem schrieben sie, „die von unserem Sohn … in das Haus …, …, eingebauten Investitionen zum Zwecke der Umbauten zu Praxiszwecken müssen von den...

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  (1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.  (2) ...

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