Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Celle Urteil vom 13.12.2007 - 8 U 66/07

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

1. Wenn ein Kurzschluss nach einem Brand in der Nähe eines Brandortes festgestellt wird, kann nicht ohne weiteres angenommen werden, dass ein typischer Zusammenhang zwischen dem Kurzschluss und dem Ausbruch des Brandes besteht. Kurzschlüsse entstehen häufig auch nur als Folge von Bränden.

2. Die lediglich nicht auszuschließende Denkmöglichkeit, dass auch ein Kurzschluss den Brand verursacht haben könnte, reicht deshalb zur Entkräftung des Anscheinsbeweises nicht aus.

 

Normenkette

BGB § 280 Abs. 1; VVG a.F. § 67

 

Verfahrensgang

LG Lüneburg (Urteil vom 15.02.2007; Aktenzeichen 7 O 43/05)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.2.2007 verkündete Grundurteil der 7. Zivilkammer (Kammer für Handelssachen) des LG Lüneburg wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

I. Die Klägerin macht aus übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte geltend.

Sie ist mit 35 % führende Versicherin der M. F. GmbH & Co. KG. Weitere Versicherer sind die B. Versicherung mit 30 %, die B. mit 5 % und die W. S. Versicherung mit 5 %. Die Geschäftsversicherung, die auch das Risiko Feuer umfasst, beinhaltet u.a. eine Absicherung der Gebäudeschäden, des Gebäudeinhaltes sowie des Betriebsunterbrechungsschadens (Bl. 18-30 d.A.). Vom Versicherungsschutz umfasst ist auch die K. W. GmbH & Co. KG mit Sitz in B. als Tochtergesellschaft der M. KG.

Die K. KG erteilte der Beklagten wegen Undichtigkeiten im Bereich des Flachdaches ihrer Wurstfabrik (vgl. Lagepläne Bl. 31-36 d.A....

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Bürgerliches Gesetzbuch / § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

  (1) 1Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. 2Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.  (2) Schadensersatz wegen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren