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OLG Celle Beschluss vom 30.10.2008 - Not 9/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Förmliches Disziplinarverfahren gegen Notar C.M. (hier: Zurückweisung des Verteidigers)

 

Leitsatz (amtlich)

In einem förmlichen Disziplinarverfahren gegen einen Notar liegt eine unzulässige Mehrfachverteidigung in Bezug auf die Vertretung eines anderen Notars in einem Parallelverfahren nicht vor, wenn sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die durch denselben Verteidiger vertretenen Notare als Mittäter gehandelt haben oder gegenseitige Anstiftungs-oder Beihilfehandlungen vorliegen.

 

Normenkette

StPO §§ 146, 146a; BNotO § 95

 

Verfahrensgang

LG Osnabrück (Beschluss vom 23.09.2008)

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Notars vom 30.9.2008 wird der Beschluss der Untersuchungsführerin des LG Osnabrück vom 23.9.2008 i.d.F. des Nichtabhilfebeschlusses vom 6.10.2008 aufgehoben.

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Beschlusses vom 30.9.2008 hat sich erledigt.

 

Gründe

I. Der beschuldigte Rechtsanwalt ist in Praxisgemeinschaft mit dem gesondert verfolgten Notar M. tätig. Diesem wird vorgeworfen, in mehreren Fällen sich einer Dienstpflichtverletzung schuldig gemacht zu haben. Hintergrund der vom beschuldigten Notar M. vorgenommenen Beurkundungen sind Verkäufe von Wohnungen einer P. W. GmbH zu überhöhten Kaufpreisen. In drei vor diesem Hintergrund vorgenommenen Beurkundungen war der Beschuldigte als Notarvertreter tätig.

Die Untersuchungsführerin beim LG hat den sowohl für den Notar M. als auch für den in diesem Verfahren beschuldigten Notar als Verteidiger auftretenden Rechtsanwalt E. gemäß den §§ 146, 146a StPO, 25 NDO, 96 BNotO zurückgewiesen, da eine unzulässige Mehrfachverteidigung vorläge. Wegen der weiteren Begründung wird auf die Ausführungen in dem Beschluss vom 23.9.2008 Bezug genommen.

II. Die Beschwerde ist gem. § 105 BNotO i.V.m.

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1Ein Verteidiger kann nicht gleichzeitig mehrere derselben Tat Beschuldigte verteidigen. 2In einem Verfahren kann er auch nicht gleichzeitig mehrere verschiedener Taten Beschuldigte verteidigen.

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