Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Celle Beschluss vom 24.10.2006 - 10 UF 154/06

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechnung des Ehezeitanteils betrieblicher Versorgungsanwartschaften im Versorgungsausgleich

 

Leitsatz (amtlich)

Der Ehezeitanteil betrieblicher Versorgungsanwartschaften aus einer Entgeltumwandlungszusage ist nicht nach der zeitratierlichen Methode des § 1587a Abs. 2 N. 3 BGB, sondern in entsprechender Anwendung des § 1587a Abs. 2 Nr. 5 BGB auf der Grundlage des bei Ehezeitende angesammelten Deckungskapitals zu berechnen.

 

Normenkette

BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3

 

Verfahrensgang

AG Hannover (Urteil vom 16.05.2006; Aktenzeichen 617 F 3915/05)

 

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird das Urteil des AG - FamG - Hannover vom 16.5.2006 im Ausspruch zum Versorgungsausgleich geändert und wie folgt neu gefasst:

Von dem Versicherungskonto Nr. ... des Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft - Bahn - See werden auf das Versicherungskonto Nr. ... der Ehefrau bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung i.H.v. monatlich 142,12 EUR, bezogen auf den 30.9.2005 (Ehezeitende), übertragen.

Der Monatsbetrag der übertragenen Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen den Parteien gegeneinander aufgehoben.

Beschwerdewert: 2.000 EUR.

 

Gründe

I. Mit Urteil vom 16.5.2006, auf das ergänzend Bezug genommen wird, hat das AG die Ehe der Parteien geschieden und zugleich den Versorgungsausgleich geregelt.

Gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich in dem ihr am 9.6.2006 zugestellten Urteil richtet sich die am 28.6.2006 eingelegte und begründete befristete Beschwerde der Beteiligten zu 2) Sie macht dazu geltend, das AG habe unzutreffend und in Abweichung von der von ihr erteilten Auskunft angenommen, der Ehemann habe bei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


OLG Nürnberg 7 UF 3065/03
OLG Nürnberg 7 UF 3065/03

  Entscheidungsstichwort (Thema) Berechnung des Ehezeitanteils einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung  Leitsatz (amtlich) 1. Zur Frage der Berechnung des Ehezeitanteils einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung, deren Höhe sich ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren