Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Celle Beschluss vom 24.04.2015 - 2 Ws 44/15

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorläufige Einstellung des Verfahrens gemäß § 205 Satz 1 StPO analog

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Verfahren kann in entsprechender Anwendung von § 205 Satz 1 StPO vorübergehend eingestellt werden, wenn ein entscheidendes Beweismittel zwar für längere Zeit im Verfahren nicht zur Verfügung steht, das Hindernis jedoch vorübergehender Natur ist.

2. Es erscheint zweifelhaft, dass eine vorläufige Einstellung des Verfahrens in entsprechender Anwendung von § 205 Satz 1 StPO stets zulässig ist, wenn ein Verfahrenshemmnis besteht, das seinen Grund nicht in der Person des Angeklagten hat, weil eine derart weite Anwendung von § 205 Satz 1 StPO dem Beschleunigungsgebot aus Art. 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufen dürfte.

 

Normenkette

StPO § 205 S. 1; EMRK Art. 6

 

Verfahrensgang

LG Verden (Aller) (Entscheidung vom 26.11.2014; Aktenzeichen 3 KLs 10/12)

 

Tenor

Die Beschwerde der Angeklagten gegen den Beschluss der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Verden vom 26. November 2014 wird verworfen.

Die Beschwerdeführer haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Gegen diese Entscheidung ist keine Beschwerde gegeben (§ 304 Abs. 4 StPO).

 

Gründe

I.

1. Die Staatsanwaltschaft Verden hat gegen die Angeklagten D. und K. unter dem 24.06.2012 Anklage wegen Vergewaltigung in mehreren Fällen sowie wegen Nötigung, Erpressung und Betruges erhoben. Die 3. große Strafkammer - Jugendstrafkammer - des Landgerichts Verden hat die Anklage mit Beschluss vom 18.06.2014 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

2. Die Hauptverhandlung begann am 28.08.2014. Im Hauptverhandlungstermin vom 02.09.2014 wurde mit der Vernehmung der Geschädigten Ke. begonnen und ihre Vernehmung am 15.10.2014 fortgesetzt. Die Vernehmung der Nebenklägerin wurde unterbrochen und Termin zur Forts...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


Europäische Menschenrechtsk... / Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren
Europäische Menschenrechtsk... / Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren

  (1) 1Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren