Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Celle Beschluss vom 15.07.2002 - 7 U 93/02

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Verwaltungsverfahren sowie verwaltungsgerichtliche Verfahren über Milchlieferrechte haben keine Auswirkung auf den Beginn der Verjährungsfrist des § 519b BGB. Weder bewirken sie eine Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung, noch lassen sie die Verjährungseinrede des Pächters als treuwidrig erscheinen.

 

Normenkette

BGB § 591b

 

Verfahrensgang

AG Holzminden (Aktenzeichen 9 LwH 48/00)

 

Tenor

Der Antrag des Klägers vom 26.4.2002 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

Gründe

Die beabsichtigte Berufung des Klägers bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Zu Recht hat das Landwirtschaftsgericht die Klage abgewiesen.

1. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Klägers ggü. dem Beklagten aus pVV des Pachtvertrages wegen Aufgabe der Milchwirtschaft auf der gepachteten Grünlandfläche ist, wie das Landwirtschaftsgericht in seinem Urteil zutreffend ausgeführt hat, verjährt. Gemäß § 591b BGB verjähren Ersatzansprüche des Verpächters wegen Veränderung und Verschlechterung der verpachteten Sache in sechs Monaten, wobei die Verjährungsfrist mit der Rückgabe der Pachtsache zu laufen beginnt. Die unerlaubte Nutzungsänderung infolge der Aufgabe der Milchwirtschaft auf der Pachtfläche, die dem Beklagten vorzuhalten ist, stellt eine Verschlechterung der Pachtsache dar (vgl. BGH v. 25.4.1997 – LwZR 4/96, NJW 1997, 2316 [2317]; BGH AgrarR 2001, 19). Die sonach hier eingreifende kurze Verjährungsfrist des § 591b BGB, die am 31.3.1998 endete, war mithin bei Einreichung der Schadensersatzklage im Dezember 2000 längst abgelaufen. Entgegen der Ansicht des Klägers hat es auf den Beginn der Verjährungsfrist keinen Einfluss, dass erst aufgrund...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 591b Verjährung von Ersatzansprüchen
Bürgerliches Gesetzbuch / § 591b Verjährung von Ersatzansprüchen

  (1) Die Ersatzansprüche des Verpächters wegen Veränderung oder Verschlechterung der verpachteten Sache sowie die Ansprüche des Pächters auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten.  (2) 1Die ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren