Leitsatz (amtlich)
1. Auch für Unterkriterien ist die Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen regelmäßig mitzuteilen.
2. Qualitative Zuschlagskriterien, die auf das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal bezogen sind, sind nicht nur bei geistig-schöpferischen Dienstleistungen zulässig. Sie kommen auch bei "einfachen" Dienstleistungen in Betracht, wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann.
Normenkette
GwG § 97 Abs. 1, § 127 Abs. 5; VgV § 58 Abs. 1, 2 S. 2 Nr. 2, Abs. 3
Verfahrensgang
Vergabekammer Niedersachsen (Aktenzeichen VgK-37/2020) |
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen vom 15. Oktober 2020 (VgK-37/2020) - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde der Antragsgegnerin und der Anschlussbeschwerde der Antragstellerin - teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt ist, soweit die Antragsgegnerin für die beim Zuschlagskriterium "Realisierungskonzept" genannten zehn Unterkriterien keine Gewichtung angegeben hat. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Vergabeunterlagen hinsichtlich der Gewichtung der Unterkriterien unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats zu ergänzen und den Bietern nach Bekanntgabe dieser Gewichtung Gelegenheit zu geben, neue Angebote abzugeben. Der weitergehende Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der notwendigen Aufwendungen tragen die Antragstellerin und die Antragsgegnerin je zur Hälfte. Die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten war sowohl für die Antragstellerin als auch für die Antragsgegne...