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OLG Celle Beschluss vom 01.02.2007 - 12 WF 314/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Lebensversicherungen zur Altersvorsorge müssen nicht zur Prozessfinanzierung eingesetzt werden

 

Leitsatz (amtlich)

Im Rahmen der Prozesskostenhilfe ist nicht die Verwertung eines jeden Lebensversi-cherungsvertrages unzumutbar. Die Zumutbarkeitsgrenze ist vielmehr danach zu ziehen, ob festgestellt oder zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden kann, dass der fragliche Vermögenswert tatsächlich der Versorgung der Partei im Alter dienen wird.

 

Normenkette

ZPO §§ 114-115

 

Verfahrensgang

AG Winsen/Luhe (Beschluss vom 20.11.2006; Aktenzeichen 4 F 1000/05)

 

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Prozesskostenhilfe versagende Beschluss des AG - FamG - Winsen (Luhe) vom 20.11.2006 aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das AG zurückverwiesen.

 

Gründe

I. Das AG hat der Antragsgegnerin die nachgesuchte Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit i.S.d. §§ 114, 115 ZPO versagt und zur Begründung ausgeführt, die Partei verfüge in Gestalt einer Lebensversicherung mit einem aktuellen Rückkaufswert von 6.454,07 EUR über Vermögen, aus dem sie die Verfahrenskosten zu bestreiten habe.

II. Die gem. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin hat Erfolg nach Maßgabe der Be-schlussformel. Der Antragsgegnerin kann die nachgesuchte Prozesskostenhilfe nicht unter Hinweis auf vorhandenes Vermögen mangels Bedürftigkeit versagt werden.

Gemäß §§ 115 Abs. 3 ZPO, 90 SGB XII findet die grundsätzliche Pflicht einer Partei, ihr Vermögen für die Prozesskosten einzusetzen und ggf. auch zu verwerten, ihre Grenze dort, wo ein solcher Einsatz unzumutbar wird, insb. dadurch eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alters...

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  (1) 1Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder ...

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