Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Bremen Beschluss vom 27.01.2016 - 4 WF 162/15

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Die Großmutter der betroffenen Kinder ist keine Beteiligte des Sorgerechtsverfahrens im Sinne von § 7 FamFG

 

Leitsatz (amtlich)

Durch ein Sorgerechtsverfahren gemäß §§ 1666, 1666a BGB wird die Großmutter der betroffenen Kinder selbst dann nicht gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG unmittelbar in eigenen Rechten betroffen, wenn sie als Vormund für ihre Enkelkinder in Betracht kommt. In einem derartigen Fall ist sie gemäß § 1779 Abs. 3 BGB anzuhören, wodurch sie aber nicht die Eigenschaft einer Beteiligten im Sinne des § 7 FamFG erhält.

 

Normenkette

FamFG §§ 7, 59, 151; BGB §§ 1666, 1666a, 1779

 

Verfahrensgang

AG Bremen (Aktenzeichen 67 F 3759/14)

 

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Im vorliegenden Verfahren geht es um einen Antrag des Jugendamtes gemäß §§ 1666, 1666a BGB bezüglich der [...], geboren am [...] 2012, und der [...], geboren am [...] 2014. Bei den Mädchen handelt es sich um Enkelinnen der Beschwerdeführerin. Die Kinder sind in einer Pflegefamilie in [...] untergebracht und werden dort einmal monatlich von der Beschwerdeführerin besucht. Der bisher allein sorgeberechtigten Kindesmutter ist bereits mit amtsgerichtlichem Beschluss vom 23.5.2014 im einstweiligen Anordnungsverfahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht zur Gesundheitsfürsorge und das Recht zur Beantragung öffentlicher Hilfen für beide Mädchen vorläufig entzogen und auf das Jugendamt als Pfleger übertragen worden. Im vorliegenden Hauptsacheverfahren hat das AG - Familiengericht - Bremen endgültig über die Sorgerechtsentziehung hinsichtlich der Mädchen zu entscheiden. Es ist ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten über d...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Nachdenklicher Geschäftsmann steht auf Leinwand mit Zeichnungen

Personen- und Kapitalgesellschaften – Unterschiede und Besonderheiten

mehr

Feuerwerk

Drohende Verjährung zum Jahresende: Maßnahmen zur Rettung von Forderungen

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Einkaufsrecht in der Praxis
Einkaufsrecht in der Praxis

Sicher agieren im Einkauf! Das Buch vereint juristisches Wissen mit Praxisanforderungen und bietet einen Überblick über Rechtsfragen im Beschaffungsprozess – von Verträgen bis Datenschutz. Mit Checklisten, Vorlagen und Praxisbeispielen.


Gesetz über das Verfahren i... / § 7 Beteiligte
Gesetz über das Verfahren i... / § 7 Beteiligte

  (1) In Antragsverfahren ist der Antragsteller Beteiligter.  (2) Als Beteiligte sind hinzuzuziehen:   1. diejenigen, deren Recht durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird,   2. diejenigen, die auf Grund ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren