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OLG Bremen Beschluss vom 02.03.1981 - Ss (B) 120/80

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Verfahrensgang

LG Bremen (Urteil vom 01.04.1980; Aktenzeichen (74) 87 OWi 1/77)

 

Gründe

Der Betroffene ist Geschäftsführer der "F - Beteiligungs-GmbH", die persönlich haftende Gesellschafterin der Firma "W , W F , KG" ist. An der zuletzt genannten Gesellschaft - der Nebenbeteiligten - ist der Betroffene als Kommanditist beteiligt.

Im Frühjahr 1976 schrieb das Universitätsbauamt Bremen für das Bauvorhaben Sportbereich (Baustufe II) die Lieferung und Montage der Klima- und Lüftungsanlage öffentlich aus. Bei den Verdingungsverhandungen trat unter den 16 Anbietern auch die Nebenbeteiligte auf, die zuvor unter ihrer Führung mit der Firma A - E - V Fabrik eine Arbeitsgemeinschaft gebildet hatte. Ihr Angebot schloß mit einem Betrage von 2.209.154,41 DM (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Mit Schreiben vom 18. Mai 1976, zugestellt am 20. Mai 1976, teilte der Senator für Wirtschaft und Außenhandel der Freien Hansestadt Bremen als für die Preisprüfung und Preisüberwachung zuständige Behörde (Preisbehörde) der Arbeitsgemeinschaft mit, er habe hinsichtlich des ausgeschriebenen Auftrages ein Preisprüfungsverfahren eingeleitet und verlange gemäß § 16 der VOPR 1/72 bis zum 25. Mai 1976 den Nachweis des Zustandekommens des Angebotspreises durch Vorlage sämtlicher Unterlagen - einschließlich der Vorkalkulation -. Mit dem am letzten Tage der Frist bei der Preisbehörde eingegangenen Schreiben der Nebenbeteiligten vom 24. Mai 1976 legte diese "alle von Ihnen angeforderten Unterlagen" nebst einer Reihe von Anlagen und Erläuterungen vor. Mit Schreiben vom 2. Juni 1976 teilte daraufhin der Preisbehörde der Nebenbeteiligten mit, sie halte die übersandten Unterlagen für "völlig unzureichend". Unter Fristsetzung bis zum 9. Juni 1976 verlangte sie, anhand einer in der Bauwirtschaft üblichen Vorkal...

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