Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Bamberg Beschluss vom 20.12.2017 - 1 Ws 735/17

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Unterbringung. psychiatrisches Krankenhaus. anfängliche Fehldiagnose. vollständige Anrechnung

 

Normenkette

StGB § 51 Abs. 1 S. 1, § 63; STGB § 67 Abs. 4

 

Verfahrensgang

LG Bayreuth (Entscheidung vom 07.12.2017; Aktenzeichen StVK 1370/17)

 

Tenor

  1. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen den Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 07.12.2017 wird als unbegründet verworfen.
  2. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels einschließlich der dem Verurteilten durch das Rechtsmittel entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
 

Gründe

I.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verhängte gegen den Verurteilten mit Urteil vom 25.07.2013 (JK I KLs 651 Js 38108/2013) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen und wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Daneben ordnete es die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der am 01.10.2012 vorläufig festgenommene Verurteilte befand sich zunächst in Untersuchungshaft, von 26.03.2013 an in einstweiliger Unterbringung im A., seit Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth ab 02.08.2013 im Maßregelvollzug zunächst im A. und ab 09.02.2015 bis 08.11.2017 im S..

Mit Beschluss vom 24.07.2017 hatte die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Ansbach (StVK 136/14) den weiteren Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten hat das Oberlandesgericht Nürnberg (2 Ws 549/17) mit Beschluss vom 08.11.2017 den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Ansbach vom 24.07.2017 aufgehoben, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt erklärt, angeordnet, dass mit der Erledigung de...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


Strafgesetzbuch / § 51 Anrechnung
Strafgesetzbuch / § 51 Anrechnung

  (1) 1Hat der Verurteilte aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist, Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung erlitten, so wird sie auf zeitige Freiheitsstrafe und auf Geldstrafe angerechnet. 2Das Gericht kann ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren