Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Bamberg Beschluss vom 09.02.2011 - 3 W 176/10

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Grundeigentum durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts setzt die Umschreibung des Eigentums auf die Gesellschaft voraus, dass deren Existenz, Identität (= Fortbestehen der Gesellschaft und ihres Gesellschafterbestandes) und Vertretungsverhältnisse gegenüber dem Grundbuchamt jeweils in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachgewiesen sind (Anschluss an OLG München NZG 2010, 1263; OLG Hamm ZIP 2010, 22245 sowie KG NZG 2011, 61 und entgegen OLG Saarbrücken DNotZ 2010, 301).

 

Normenkette

GBO §§ 20, 29 Abs. 1 S. 1, § 47 Abs. 2

 

Verfahrensgang

AG Schweinfurt (Beschluss vom 16.11.2010)

 

Tenor

I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des AG Schweinfurt - Grundbuchamt - vom 16.11.2010 wird zurückgewiesen.

II. Der Beschwerdewert wird auf 77.005,75 EUR festgesetzt.

III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Gründe

I. Mit Urkunde des Notars S. vom 16.10.2009 (URz. 1xxx/09 S) verkauften die in Erbengemeinschaft eingetragenen Eigentümer A. B. und S. B. die Flurstücke 7xx und 8xx der Gemarkung U. an die Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter dem Namen "BNSZ. GbR" bestehend aus den Gesellschaftern BB., KN., IS. und DZ. Bei Erklärung der Auflassung wurden die Gesellschafter durch HS. vorbehaltlich deren Genehmigung vertreten. Diese Genehmigung erteilte der Gesellschafter BB. am 10.11.2009 mit notariell beglaubigter Urkunde (URz. 2xxx D/2009), der wiederum aufgrund der ihm durch die Gesellschafter BB., KN. und IS. am 12.10.2007 erteilten und am 24.10.2007 notariell beglaubigten Sondervollmacht (URz. 1xxx K 2007) handelte.

Mit Schreiben vom 27.7.2010, eingegangen beim AG Schweinfurt - Grundbuchamt - am 29.7.2010, bewilligte und beantragte der hierzu bevollmächtigte Notar S. die Eintragung der Käuferin als Eigentümerin.

Dieser Eintrag...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Einkaufsrecht in der Praxis
Einkaufsrecht in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Sicher agieren im Einkauf! Das Buch vereint juristisches Wissen mit Praxisanforderungen und bietet einen Überblick über Rechtsfragen im Beschaffungsprozess – von Verträgen bis Datenschutz. Mit Checklisten, Vorlagen und Praxisbeispielen.


Grundbuchordnung / § 20 [Einigungsgrundsatz]
Grundbuchordnung / § 20 [Einigungsgrundsatz]

Im Falle der Auflassung eines Grundstücks sowie im Falle der Bestellung, Änderung des Inhalts oder Übertragung eines Erbbaurechts darf die Eintragung nur erfolgen, wenn die erforderliche Einigung des Berechtigten und des anderen Teils erklärt ist.

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren