Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Bamberg Beschluss vom 05.05.1988 - 2 AR 27/88

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

AG Hof (Entscheidung vom 01.01.1000; Aktenzeichen Ls 23 Js 5835/87)

 

Tenor

Der Antrag der Rechtsanwältin ... aus ..., ihr für ihre Tätigkeit als Pflichtverteidiger des Angeklagten eine Pauschvergütung zu gewähren, wird zurückgewiesen.

 

Gründe

Rechtsanwältin ... hat mit Schriftsatz vom 24. März 1988 beantragt,

ihr für ihre Tätigkeit als Pflichtverteidigerin eine Pauschvergütung von 640,- DM zu bewilligen,

da sich die Verständigung mit dem Angeklagten als schwierig gestaltet habe und nur mit einem Dolmetscher möglich gewesen sei.

Dem Antrag kann nicht entsprochen werden.

Die Bewilligung einer Pauschvergütung nach § 99 BRAGO setzt voraus, daß es sich bei der Strafsache, in der der Rechtsanwalt vom Gericht zum Verteidiger bestellt war, um eine besonders umfangreiche oder schwierige handelte. Dabei ist die konkrete Sache mit den üblicherweise vor Gerichten gleicher Ordnung verhandelten Sachen zu vergleichen. Nur dann, wenn dieser Vergleich ergibt, daß der Verteidiger infolge des Umfangs der Sache oder deren Schwierigkeit in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht zu einer über das Maß normaler Bemühungen erheblich hinausgehenden Tätigkeit genötigt war, ist eine Pauschvergütung gerechtfertigt (Senat - Beschluß vom 14. Januar 1988 - 2 AR 145/87).

Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor.

Der Umfang der Strafsache ist unterdurchschnittlich (Aktenumfang des Verfahrens bis zur Hauptverhandlung 96 Blatt; Dauer der Hauptverhandlung 1 Std. 35 Min). Vom Üblichen abweichend gestaltete sich die Tätigkeit der Verteidigerin allerdings dadurch, daß der Angeklagte ein der deutschen Sprache und Schrift unkundiger polnischer Staatsangehöriger war, mit dem eine Verständigung nur mündlich und über einen Dolmetscher möglich war. Verständigungsschwierigkeiten mit dem Angeklagten können...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management
Bild: Haufe Shop

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


AGS 05/2010, Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten; Bestimmung der angemessenen Gebühr nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG
AGS 05/2010, Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten; Bestimmung der angemessenen Gebühr nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG

RVG § 14 Abs. 1; SGG § 78 ff. Leitsatz Die Schwellengebühr hat die Mittelgebühr nicht ersetzt. Die billige Gebühr für das Tätigwerden eines Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen Vorverfahren wird in einem ersten Schritt ausgehend von der ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren