vorläufig nicht rechtskräftig
Revision zugelassen durch das FG
Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH [V R 76/07)]
Entscheidungsstichwort (Thema)
Waldinventur als unternehmerischer Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft
Leitsatz (redaktionell)
- Zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
- Verfügt ein Unternehmer neben seinem unternehmerischen Bereich noch über einen ideellen, nichtunternehmerischen Bereich, steht ihm kein Vorsteuerabzug zu, wenn die Eingangsleistung für den ideellen Bereich bezogen wurde.
- Die Waldinventur einer Forstbetriebsgemeinschaft betrifft auch die Sonderinteressen der einzelnen Mitglieder, weil sie diesen detaillierte Kenntnisse darüber liefert, wo sich auf der Forstfläche Bäume befinden, die zur wirtschaftlichen Verwertung geeignet sind. Damit wird ein individueller Vorteil der begünstigten Mitglieder begründet, sodass die Waldinventur einen Bezug zum unternehmerischen Bereich aufweist.
Normenkette
UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 14
Streitjahr(e)
2001
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist die Frage, ob die Vornahme einer Waldinventur zum unternehmerischen Bereich der Klägerin gehört.
Die Klägerin ist eine Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins. Zu ihren satzungsmäßigen Aufgaben gehören die Beratung der Mitglieder, die Vermittlung von Forschungs- und Erfahrungsergebnissen, Dienstleistungen für die Mitglieder bei der Waldbewirtschaftung, die Durchführung des Forstschutzes, die Beschaffung und der Einsatz von Maschinen sowie von Vermittlungsleistungen beim Holzabsatz. Nach der Satzung haben die Mitglieder der Klägerin eine Andienungsverpflichtung, das eingeschlagene Holz durch die Klägerin zum Verkauf anzubieten. Im Zusamme...