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Niedersächsisches FG Urteil vom 27.06.2012 - 9 K 10295/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Beerdigungskosten für geschiedenen Ehepartner als Sonderausgaben

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Zahlungen eines Stpfl. für eine angemessene Bestattung des verstorbenen geschiedenen Ehepartners sind keine SA i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
  2. Die gesetzliche Verankerung der (sittlichen) Verpflichtung zur Übernahme der Bestattungskosten in § 1605 Abs. 2 BGB als Ausdruck der (ursprünglichen) Unterhaltspflicht begründet nicht die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen als SA.
  3. Derartige Aufwendungen können allenfalls im Rahmen des § 33 EStG Berücksichtigung finden.
 

Normenkette

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1, § 33

 

Streitjahr(e)

2008

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 20.08.2014; Aktenzeichen X R 26/12)

BFH (Urteil vom 20.08.2014; Aktenzeichen X R 26/12)

 

Tatbestand

Streitig ist die Frage der Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen anlässlich der Beerdigung eines geschiedenen Ehegatten als Unterhaltsleistungen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Der Kläger ist verheiratet und wurde im Streitjahr zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt.

Aus einer früheren Ehe leistete der Kläger monatliche Unterhaltszahlungen an seine geschiedene Ehefrau. Mit dem Tod der geschiedenen Ehefrau (…) endeten die Unterhaltszahlungen.

In der Einkommensteuererklärung des Streitjahres machte der Kläger neben den laufenden Unterhaltszahlungen i.H.v. monatlich 1.150 € Bestattungskosten i.H.v. 3.019,43 € gem. Abrechnung der Fa. (…) sowie Aufwendungen zum Erwerb eines Nutzungsrechtes für ein Rasenreihengrab i.H.v. 1.160 € entsprechend der Gebührenrechnung der Samtgemeinde (…) anlässlich der Beerdigung seiner geschiedenen Frau als Unterhaltszahlungen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG geltend. Die Höhe der geltend gemachten Aufwendungen ist zwischen den Beteiligten unstreiti...

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