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Niedersächsisches FG Urteil vom 26.06.2002 - 9 K 777/98

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Selbstbewohntes Einfamilienhaus kein Zählobjekt bei Anwendung der Drei-Objekt-Grenze des gewerblichen Grundstückshandels

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Ein selbstbewohntes Einfamilienhaus ist kein Zählobjekt bei Anwendung der 3-Objekt-Grenze des gewerblichen Grundstückshandels, denn die Eigennutzung durch die Familie spricht gegen eine gewerbliche und für eine private Betätigung.
  2. Ist nach den Gesamtumständen davon auszugehen, dass ein Einfamilienhaus zumindest im Zeitpunkt des Erwerbs und der Bebauung des Grundstücks selbstgenutzt werden soll, spricht das gegen eine auch nur bedingte Veräußerungsabsicht.
 

Normenkette

EStG § 15 Abs. 2

 

Streitjahr(e)

1993, 1994, 1996

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 17.12.2003; Aktenzeichen XI R 22/02)

BFH (Urteil vom 17.12.2003; Aktenzeichen XI R 22/02)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob die Immobilienaktivitäten der beiden Kläger in den Streitjahren jeweils steuerlich als Gewerbebetrieb oder private Vermögensverwaltung zu beurteilen sind.

Die Kläger sind miteinander verheiratet und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger ist gelernter Konditormeister, die Klägerin gelernte Konditoreifachverkäuferin. Der Kläger erzielte als....-Arbeiter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Klägerin bezog in den Streitjahren in 1993 als Verkäuferin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Die Kläger erwarben zusammen mit der Mutter der Klägerin im Jahre 1991 ein unbebautes Grundstück und bebauten dieses mit zwei Doppelhaushälften (Wohnflächen jeweils ca. 120 qm). Während in der einen Doppelhaushälfte die Mutter der Klägerin wohnte, bezogen die Kläger die andere Hälfte. Der Anschluss für End- und Versorgung befand sich für beide Doppelhaushälften zunächst in der von den Klägern selbst genutzten Doppelhaushälfte. Erst später,...

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