Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Niedersächsisches FG Urteil vom 24.08.2004 - 15 K 325/01

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber einem volljährigen Kind

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. An die Feststellung der Unterhaltsberechtigung nach § 1602 Abs. 1 BGB sind bei einem volljährigen, gesunden Kind strenge Voraussetzungen zu stellen.
  2. Ein Volljähriger, der sich nicht in Berufsausbildung befindet, ist zunächst für sich selbst verantwortlich. Eine Inanspruchnahme der Eltern kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.
  3. Aufwendungen für ein gesundes und volljähriges Kind können daher nur in Ausnahmefällen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG steuermindernd in Betracht kommen.
 

Normenkette

EStG § 32 Abs. 4 S. 1, § 33a Abs. 1 S. 1; BGB § 1602

 

Streitjahr(e)

1998

 

Tatbestand

Streitig ist, ob Unterhaltszahlungen an einen volljährigen Sohn als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können.

Die Kläger sind Eheleute, die für das Streitjahr 1998 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Sie sind Eltern eines 1978 geborenen Sohnes, der vom 1. August 1998 bis zum 8. Dezember 1998 eine Berufsfachschule besuchte.

Mit ihrer Einkommensteuererklärung beantragten die Kläger für ihren Sohn neben dem Kinderfreibetrag auch einen Ausbildungsfreibetrag für die Monate August bis Dezember 1998 sowie den Abzug von Unterhaltsaufwendungen für die Monate Januar bis Juli 1998 in Höhe von 7.0000 DM. Als Nachweis für die Unterhaltszahlungen fügten sie eine schriftliche Bestätigung ihres Sohnes vom 3. Januar 2000 (Bl. 7 der Einkommensteuerakte 1998) bei.

Durch Einkommensteuerbescheid vom 9. Februar 2000 setzte der Beklagte (das Finanzamt - FA -) die Einkommensteuer unter Berücksichtigung eines Ausbildungsfreibetrages von 1.750 DM sowie eines Kinderfreibetrages von 6.912 DM fest. Die Berücksichtigung der für die Monate Januar bis Juli geltend gemachten Unterhaltszahlungen lehnte er...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
    HGB Bilanz Kommentar
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


    Einkommensteuergesetz / § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder
    Einkommensteuergesetz / § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder

      (1) Kinder sind   1. im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder,   2. Pflegekinder (Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren