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Niedersächsisches FG Urteil vom 23.04.2009 - 16 K 271/06

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vorläufig nicht rechtskräftig

Revision zugelassen durch das FG

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorsteueraufteilung auch ab 2004 nach einem Umsatzschlüssel möglich

Leitsatz (redaktionell)

  1. Die ab 2004 geltende Regelung des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG, die eine Vorsteueraufteilung nach einem Umsatzschlüssel faktisch ausschließt, ist europarechtswidrig.
  2. Der Stpfl. kann sich unmittelbar auf die günstigere Regelung im europäischen Gemeinschaftsrecht berufen.

Normenkette

UStG § 15 Abs. 4 S. 3

Streitjahr(e)

2004

Nachgehend

BFH (Urteil vom 22.08.2013; Aktenzeichen V R 19/09)

BFH (Beschluss vom 22.07.2010; Aktenzeichen V R 19/09)

Tatbestand

Streitig ist die Frage, ob nach Inkrafttreten des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG im Jahre 2004 die Vorsteuern für ein Gebäude weiterhin nach einem Umsatzschlüssel aufgeteilt werden können.

Die Klägerin errichte in Hannover in den Jahren 2003 und 2004 den 3. Bauabschnitt eines Wohn- und Geschäftshaus, das sie nach Fertigstellung Ende 2004 teils steuerfrei zu privaten Wohnzwecken, teils steuerpflichtig als Geschäftsräume vermietete. Der Flächenanteil der Wohnungen beläuft sich auf 65,6 v.H., jener der Geschäftsräume auf 34,4 v.H.

Zusammen mit der Bauplanaufstellung kalkulierte sie im Jahre 2003 Umsätze aus der Vermietung von Wohnungen zu privaten Wohnzwecken in Höhe von 152.000 € (45,93 v.H.) und der Vermietung von Geschäftsräumen in Höhe von 179.000 € (54,07 v.H.). Nach der schrittweisen Vermietung der Räume, die in 2005 abgeschlossen wurde, stellte sich das Verhältnis wie folgt dar: Umsätze Vermietung von Wohnungen zu privaten Wohnzwecken 221.150 € (54,76 v.H.), Geschäftsräume 182.730 € (45,24 v.H.).

Für das Jahr 2004 fielen Vorsteuern in Höhe von 37.439,26 € an, die den einzelnen Gebäudeteilen direkt zugeordnet werden konnten. Weitere Vorsteuern in Höhe von ...

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    Vorsteueraufteilung: Einschränkung des Umsatzschlüssels nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar?
    Vorsteueraufteilung: Einschränkung des Umsatzschlüssels nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar?

      Leitsatz Durch das Steueränderungsgesetz 2003 wurde durch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG mit Wirkung zum 1.1.2004 einschränkend geregelt, dass eine Vorsteueraufteilung nach Ausgangsumsätzen nur dann zulässig ist, wenn keine andere wirtschaftliche Zuordnung ...

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