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Niedersächsisches FG Urteil vom 18.04.2002 - 5 K 801/99

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Einschränkung des Optionsrechts nach § 9 Abs. 2 UStG bei umfangreichen Umbauarbeiten innerhalb der Übergangsvorschrift des § 27 Abs. 2 UStG

Leitsatz (redaktionell)

  1. Die seit dem 1.1.1994 geltende Einschränkung der Optionsmöglichkeit gilt nach Abschn. 148a Abs. 6 Satz 2 UStR auch, wenn ein Gebäude nachträglich durch Herstellungsarbeiten so umfassend saniert oder umgebaut wird, dass ertragsteuerlich gesehen ein anderes Wirtschaftsgut entsteht.
  2. Das Entstehen eines „anderen” (neuen) Wirtschaftsguts richtet sich bei Umbauten nach der umsatzsteuerlichen Rspr. zur Selbstverbrauchssteuer. Entscheidend ist daher, ob die Alt- oder die Neubauteile dem einheitlichen Wirtschaftsgut das Gepräge geben. Dabei sind in erster Linie die Größen- und Wertverhältnisse der in das einheitliche Wirtschaftsgut eingegangenen Teile zueinander maßgebend.
  3. Die strenge BFH-Rspr. zu § 7 Abs. 5 EStG kann die zur Selbstverbrauchssteuer ergangene „Gepräge”-Rspr. nicht relativieren.

Normenkette

UStG § 9 Abs. 2; UStG § 27 Abs. 2; UStG § 30; EStG § 7 Abs. 5

Streitjahr(e)

1994, 1995, 1996

Nachgehend

BFH (Urteil vom 05.06.2003; Aktenzeichen V R 32/02)

Tatbestand

Streitig ist, ob durch die umfassende Sanierung eines Altbaus ein „anderes” neues Wirtschaftsgut entstanden ist, für welches der Verzicht auf die Steuerbefreiung der Vermietungsumsätze nach § 9 Abs. 2 UStG ausgeschlossen ist.

Mit Kaufvertrag vom 16. Dezember 1994 erwarb die Klägerin ein Grundstück mit mehreren Gebäuden in der Stadt B. von der Bundesrepublik Deutschland (ehem. Bundeseisenbahnvermögen) zum Preis von 595.000 DM.

Am 20. Dezember 1994 schloss die Klägerin einen Generalunternehmervertag über die schlüsselfertige Erstellung eines Büro- und Schulungszentrums sowie mehrerer Wohnungen auf dem zuvor erworbenen Grundstück...

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    BFH V R 32/02
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    Entscheidungsstichwort (Thema) Errichtung eines Gebäudes durch Umbau eines Altbaus; Anwendung der Übergangsregelung des § 27 Abs. 2 UStG 1993 Leitsatz (amtlich) 1. Der grundlegende Umbau eines Altbaus steht dann der Errichtung ...

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