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Niedersächsisches FG Urteil vom 18.04.2001 - 13 K 15/96

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rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Projektmanager kein Katalogberuf i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG; Projektmanager; Beratender Betriebswirt; Freiberufliche Tätigkeit; Katalogberuf

Leitsatz (redaktionell)

  1. Voraussetzung für die Anerkennung als beratender Betriebswirt ist der Nachweis der hierfür erforderlichen Ausbildung und der Nachweis einer dem Berufsbild entsprechenden Tätigkeit.
  2. Ein sog. "Projektmanager" ist i.d.R. weder ein beratender Betriebswirt noch ein "ähnlicher Beruf" i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, weil er überwiegend unternehmerische Entscheidungen umsetzt und nicht überwiegend beratend tätig wird.

Normenkette

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Tätigkeit des Klägers als Projektmanager im Jahr 1992 als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit anzusehen ist.

Der Kläger wurde 19.. auf Borkum geboren. Nach Erlangung des Realschulabschlusses im Jahr 19.. wurde der Kläger 19.. bis 19.. als Kaufmannsgehilfe im Verkehrsgewerbe ausgebildet. 19.. bis 19.. war der Kläger in den Bereichen Schiffsmaklerei und Binnenschifffahrt sowie als Fahrtgebietsleiter für den Persischen Golf tätig. 19.. bis 19.. arbeitete der Kläger als Sachgebietsleiter einer Klarierungs– und Operationsabteilung. Im Jahr 19.. war der Kläger Volontär in London. Im Jahr 19.. erhielt er Handlungsvollmacht. In den Jahren 19.. und 19.. ging der Kläger als Reederei-Repräsentant nach B./USA. 19.. erhielt der Kläger Gesamtprokura. Im Jahr 19.. wurde der Kläger innerhalb einer Unternehmensgruppe Alleingeschäftsführer für eine GmbH & Co KG. 19.. wurde er Geschäftsführer einer weiteren GmbH & Co KG und 19.. erhielt der Kläger Einzelprokura für die Muttergesellschaft. Im Jahr 19.. wechselte der Kläger zu einer anderen Unternehmensgruppe und wurde dor...

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