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Niedersächsisches FG Urteil vom 17.03.2015 - 13 K 156/13

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vorläufig nicht rechtskräftig

Revision zugelassen durch das FG

Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH [IX R 26/15)]

Entscheidungsstichwort (Thema)

AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung

Leitsatz (redaktionell)

  1. Auch bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung können AfA gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG i.V.m. § 11d Abs. 1 EStDV nach den fortgeführten Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers als Werbungskosten bei den Einkünften aus VuV abgezogen werden.
  2. § 11d Abs. 1 EStDV ist auch im Falle einer mittelbaren Grundstücksschenkung anwendbar.
  3. Ob die Rechtsvorgänger selbst AfA geltend gemacht haben, ist unerheblich. § 11d Abs. 1 EStDV knüpft nur an die Berechtigung des Rechtsnachfolgers zum Abzug der Absetzungen an.

Normenkette

EStG § 7 Abs. 4; EStDV § 11d Abs. 1

Streitjahr(e)

2011

Nachgehend

BFH (Urteil vom 04.10.2016; Aktenzeichen IX R 26/15)

Tatbestand

Streitig ist die Berücksichtigung von Absetzungen für Abnutzung für ein erworbenes Grundstück.

Die Klägerin wurde im Streitjahr zur Einkommensteuer einzeln veranlagt. Mit notariellem Vertrag vom 1. August 2011 erwarb die Klägerin eine Eigentumswohnung nebst Tiefgaragenstellplatz zum Kaufpreis von 421.500 EUR sowie Inventar zum Kaufpreis von 53.500 EUR. Der Kaufpreis war frühest am 31. August 2011 fällig. Der Besitzübergang auf die Klägerin erfolgte am 1. September 2011. Der Veräußerer nutzte die Wohnung noch bis zum 30. Juni 2012 gegen einen Mietzins weiter. Mit Vertrag vom 8. August 2011 schenkte die Mutter der Klägerin dieser einen Geldbetrag i.H.v. 200.000 EUR. Der Vater der Klägerin schenkte ihr mit Vertrag vom selben Tag einen Geldbetrag i.H.v. 400.000 EUR. Beide Schenkungen erfolgten mit der Auflage der Verwendung der Geldbeträge für den Erwerb und die Renovierung der Eigentumswohnung. Die Klägerin erklärte in ihrer E...

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    BFH IX R 26/15
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    Entscheidungsstichwort (Thema) Berechtigung zur Vornahme von AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung Leitsatz (amtlich) 1. Die Regelung des § 11d Abs. 1 Satz 1 EStDV ist auch im Fall einer mittelbaren Grundstücksschenkung ...

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