Entscheidungsstichwort (Thema)
Wartungsgebühren beim Leasing
Leitsatz (redaktionell)
Die im Rahmen von Leasingverträgen aufgewendeten Wartungsgebühren sind gem. § 8 Nr. 1 d GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen.
Normenkette
GewStG § 8 Nr. 1 d
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob von der Klägerin im Rahmen von Leasing-Verträgen aufgewendete Wartungsgebühren unter die gewerbesteuerliche Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 1 d des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) fallen.
Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Unternehmen, dessen Gegenstand in den Streitjahren das Leasing von Nutzfahrzeugen und Aufliegern aller Art sowie die Vermietung und der Handel mit Fahrzeugen und Aufliegern aller Art in Deutschland und im europäischen Ausland gewesen ist. Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xx gegründet. Alleinige Gesellschafterin ist die A GmbH. Zu Geschäftsführern sind B und C bestellt, die gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Die Klägerin ermittelt ihren Gewinn durch Bestandsvergleich gemäß § 4 Abs. 1, § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) unter Zugrundelegung eines Wirtschaftsjahres, welches dem Kalenderjahr entspricht.
In den Streitjahren überließ die Klägerin Nutzfahrzeuge an Dritte, die sie teilweise geleast hatte. Zu diesem Zweck schloss die Klägerin Leasing-Verträge über Kraftfahrzeuge mit verschiedenen Unternehmen ab, insbesondere der Firmen D, E und F. Wie vertraglich vereinbart, übernahm die Klägerin in den Streitjahren anfallende Wartungsgebühren, die sich im Jahr 2011 auf 3.711.558,01 € und im Jahr 2012 auf 4.125.642,69 € beliefen.
Die Gewerbesteuer...