Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Niedersächsisches FG Urteil vom 15.05.2003 - 5 K 6/01

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Steuerbefreiung für Subunternehmer von gemeinnützigen Einrichtungen

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Leistungen natürlicher Personen, die an die in § 4 Nr. 22a UStG genannten Unternehmer zur Durchführung von Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art erbracht werden, fallen nicht unter die Steuerbefreiungsvorschrift.
  2. Werden Bildungsleistungen von einem gemeinnützigen Verein angeboten, hat das zur Folge, dass Vorleistungen natürlicher Personen, die für diese Bildungsveranstaltungen erbracht werden, nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen.
 

Normenkette

UStG § 4 Nr. 22a; AO §§ 51-52, 57 Abs. 1 S. 2

 

Streitjahr(e)

1998

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 12.05.2005; Aktenzeichen V B 146/03)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger umsatzsteuerfreie Leistungen erbrachte.

Der Kläger war 1. Vorsitzender der X, die vom Beklagten als gemeinnützig „anerkannt” wurde. Die X führt Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen durch.

Am 02.02.1998 schloss der Kläger in seiner Eigenschaft als 1. Vorsitzender der X mit sich selbst einen Vertrag, durch den die X dem Kläger persönlich die gesamte Organisation von Veranstaltungen übertrug. Gemäß § 1 dieses Vertrags oblag dem Kläger die Erstellung und Verschickung der Einladungen an potentielle Teilnehmer, Beschaffung entsprechender Veranstaltungsstätten, Erstellung der Seminarbänder, Einweisung und Betreuung der Dozenten und der Teilnehmer während der Veranstaltung, Auswertung der Evaluationsbögen und der Vertrieb der Seminarbänder. Dagegen war die X verantwortlich für die Erstellung der Veranstaltungskonzeption, Seminarsuche und –auswahl sowie Akquisition und Auswahl der Dozenten (§ 3 des Vertrags). Für seine Leistungen erhielt der Kläger ein Honorar in Höhe von 85 % de...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Gut gerüstet für das Financial Reporting: IFRS visuell
    IFRS visuell
    Bild: Haufe Shop

    Orientierung durch klar strukturierte Darstellung: Der bewährte Band bietet einen leicht verständlichen Zugang zu den zunehmend komplexer werdenden Standards und ermöglicht eine vertiefende Einarbeitung in die IASB-Rechnungslegung.


    Abgabenordnung / § 51 Allgemeines
    Abgabenordnung / § 51 Allgemeines

      (1) 1Gewährt das Gesetz eine Steuervergünstigung, weil eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) verfolgt, so gelten die folgenden Vorschriften. 2Unter Körperschaften sind ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren