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Niedersächsisches FG Urteil vom 13.10.1997 - IX 316/96 (veröffentlicht am 10.12.1997)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Steuerbegünstigung wegen Abfindung weichender Erben und Bindungswirkung eines Grundlagenbescheids. Einkommensteuer 1991 bis 1992

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide 1991 und 1992 zu ändern sind, weil den Klägern ein Freibetrag nach § 14 a Abs. 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu gewähren ist.

Die Kläger sind Eheleute. Sie erzielten in den Streitjahren aus ihrem als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführten landwirtschaftlichen Betrieb Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und wurden zur Einkommensteuer zusammenveranlagt.

Die Einkünfte wurden durch Bescheid vom 10. August 1993 für 1991 und vom 26. Juli 1994 für 1992 einheitlich und gesondert festgestellt. Die Ergebnisse dieser Feststellungsbescheide wurden in die Einkommensteuerbescheide 1991 (vom 30. August 1993) und 1992 (vom 15. August 1994) übernommen. In beiden Steuerbescheiden gewährte der Beklagte (das Finanzamt – FA –) einen Freibetrag nach § 14 a Abs. 4 und 5 EStG.

Nach einer Außenprüfung bei der GbR für die Streitjahre wurden die Feststellungsbescheide am 10. November 1994 geändert. Die Änderungen wurden in die Einkommensteuerbescheide 1991 und 1992 (Änderungsbescheide vom 5. Dezember 1994) übernommen. Dabei gewährte das FA den Freibetrag nach § 14 a Abs. 4 und 5 EStG nicht mehr. Diese Steuerbescheide wurden bestandskräftig, während die Kläger gegen den geänderten Feststellungsbescheid Einspruch einlegten und mit Schreiben vom 1. Februar 1995 beantragten, im Feststellungsverfahren die Freibeträge wegen Übertragung von Grundstücken und Geldzahlung an weichende Erben (§ 14 a Abs. 4 und 5 EStG) zu...

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