Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Niedersächsisches FG Urteil vom 11.04.2001 - 2 K 339/00

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Verfassungsmäßigkeit des Körperbehinderten-Pauschbetrages

 

Leitsatz (amtlich)

Die Vorschrift des § 33b EStG verstößt weder gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen das Verbot des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG, jemanden wegen seiner Behinderung zu benachteiligen, noch gegen das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG.

 

Normenkette

EStG 1997 § 33b Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2

 

Tatbestand

Zwischen den Parteien ist die Höhe des Körperbehinderten-Pauschbetrages nach § 33b Einkommensteuergesetz (EStG) für das Jahr 1998 streitig.

Die Kläger sind Eheleute und werden gemeinsam zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Sie haben zwei Kinder. Ihr am 16. 11. 1978 geborener Sohn Daniel ist aufgrund einer mehrfachen Schwerstbehinderung vollständig hilflos und auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt 100 v. H. Aufgrund der Nachweise des Versorgungsamtes gewährte das Finanzamt (FA) für den Sohn Daniel im ESt-Bescheid 1998 einen Pauschbetrag für Körperbehinderte i. H. v. 7.200 DM gem. § 33b Abs. 3 Satz 1 EStG.

Hiergegen richtet sich die Sprungklage der Kläger, der das FA zugestimmt hat.

Der Pauschbetrag nach § 33b EStG entspreche nicht mehr einer realitätsgerechten Höhe. Den Klägern sei im Streitjahr lediglich ein Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG i. H. v. 7.200 DM gewährt worden. Dieser Pauschbetrag sei letztmalig durch das Einkommensteuerreformgesetz 1975 auf die bis heute geltenden 7.200 DM angehoben worden. Es sei damit bereits offensichtlich, dass dieser Pauschbetrag unter Berücksichtigung der Geldentwertung den veränderten Wertverhältnissen angepasst werden müsse. Unter Berücksichtigung des Preisindex für die Lebenshaltung eines 4-Personen-Haushaltes von Arbeitern und Angestellten mittleren Ein...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
    Handbuch Insolvenz
    Bild: Haufe Shop

    Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


    Einkommensteuergesetz / § 33b Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
    Einkommensteuergesetz / § 33b Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

      (1) 1Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf können Menschen mit Behinderungen unter den Voraussetzungen des Absatzes ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren