Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Niedersächsisches FG Urteil vom 02.12.1998 - XII 542/96

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuer 1992 und 1993

Leitsatz (redaktionell)

Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung seines Sohnes sind auch dann nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Sohn nach erfolgreichem Abschluß der Ausbildung den elterlichen Betrieb übernehmen soll.

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 27.11.2002; Aktenzeichen 2 BvR 483/00)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob Lehrgangskosten des Sohnes des Klägers zur Vorbereitung auf die Optikermeisterprüfung als Betriebsausgaben beim Kläger anzuerkennen sind.

Streitjahre sind die Jahre 1992 und 1993.

Der Kläger betreibt als Uhrmacher- und Optikermeister einen Einzelhandel in. Neben seiner Ehefrau, der Klägerin, beschäftigte er noch 4 weitere Angestellte in seinem Betrieb. Die Bruttolohnsumme betrug ca. 150.000 DM.

Betriebsnachfolger des Klägers sollte sein ältester Sohn R K werden. In den Streitjahren war er nicht beim Vater angestellt; vielmehr arbeitete er in fremden Betrieben, um sich auf den Einstieg in das väterliche Unternehmen vorbereiten zu können. Nach Planung des Klägers sollte in seinem Betrieb das Verkaufsangebot von Uhren, Schmuck und Optik auf Hörgeräte erweitert werden. Die Gründe dafür lagen in der Veränderung des geschäftlichen Umfeldes: Zum einen hatte sich in ein weiterer Optikmeister nahe des einzigen Augenarztes niedergelassen. Dies hatte zur Folge, dass der Umsatz im Brillengeschäft zurückging. Zum anderen sollte R K neben der Meisterprüfung im Fachbereich auch die Meisterprüfung im Bereich Akustik absolvieren, um im Geschäftsbereich der HNO– Ärzte die Umsätze des Betriebes zu erweitern.

Zur Finanzierung der dafür notwendige...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig buchen, Fehler vermeiden: Schwierige Geschäftsvorfälle
    Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie bereits unter dem Jahr die Auswirkungen von Buchungen auf den Jahresabschluss im Blick. Schwierige Sachverhalte werden leicht verständlich erklärt. Mit nützlichen kostenlosen digitalen Extras.


    BVerfG 2 BvR 483/00
    BVerfG 2 BvR 483/00

      Verfahrensgang BFH (Beschluss vom 29.11.1999; Aktenzeichen X B 52/99) Niedersächsisches FG (Urteil vom 02.12.1998; Aktenzeichen XII 542/96)   Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren