Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewerblicher Grundstückshandel und so genannte Drei-Objekt-Grenze
Leitsatz (redaktionell)
- Zu den Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels.
- Nur wenn eindeutige Anhaltspunkte gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht sprechen, ist trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze ein gewerblicher Grundstückshandel nicht anzunehmen.
- Bei vier Veräußerungen innerhalb von weniger als fünf Jahren trägt der Steuerpflichtige die objektive Beweislast dafür, dass er ohne bedingte Veräußerungsabsicht gehandelt hat.
- Durch Berufung auf schlechte Vermietbarkeit kann eine bedingte Veräußerungsabsicht nicht ausgeräumt werden.
Normenkette
EStG § 15 Abs. 1, 2 S. 1
Streitjahr(e)
1997
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.
Die Kläger sind Eheleute und wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Diplom-Ingenieur und die Klägerin Apothekerin.
Der Kläger war zunächst von 1992 bis 1995 Geschäftsführer einer Firma in W und danach als Erfinder bzw. Gutachter tätig. Zum 01.10.1996 übernahm er abermals eine Geschäftsführertätigkeit in F.
Die Klägerin, die 1992 noch in B Pharmazie studierte, arbeitete nach Beendigung ihres Studiums im Jahre 1994 zunächst als Angestellte in einer Apotheke in D, bis sie 1996 die ...apotheke in B übernahm.
Zum 01.07.1996 zogen die Kläger in ihr 1993 erworbenes, bis dahin vermietetes Zweifamilienhaus in B um.
Der Kläger veräußerte in den Jahren 1996, 1997 und 1999 insgesamt vier Grundstücke, die er jeweils weniger als fünf Jahre vor dem Veräußerungszeitpunkt angeschafft bzw. bebaut hatte. Im einzelnen handelt es sich um folgende Veräußerungen: