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LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 15.02.2001 - L 3 RJ 11/00

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bindung des Rentenversicherungsträgers an die Feststellungen in der Rehabilitierungsbescheinigung nach dem BerRehaG

 

Orientierungssatz

Auf Grund der in § 17 BerRehaG normierten ausschließlichen Zuständigkeit der Rehabilitierungsbehörde für die Bewertung von Verfolgungszeiten fehlt eine gesetzliche Norm, die einen Rentenversicherungsträger zur Überprüfung und gegebenenfalls geänderten Einstufung der Verfolgungszeiten ermächtigte. § 22 Abs 3 BerRehaG legt vielmehr ausdrücklich fest, dass die Träger der Rentenversicherung an die in der Bescheinigung enthaltenen Feststellungen gebunden sind.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die rentenrechtliche Bewertung von Verfolgungszeiten nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz.

Der ... 1932 geborene Kläger hatte nach einer Ausbildung zum Verwaltungsangestellten vom 1. September 1947 bis 31. August 1950 im Gebiet der ehemaligen DDR bis zum 31. Dezember 1950 bei der Sozialversicherungskasse Blankenburg und ab 29. März 1951 bis 31. Januar 1952 als Finanzamtsangestellter gearbeitet. Im Anschluss nahm er ab 4. Februar 1952 ein Studium der Pädagogik am Pädagogischen Institut H auf. Dieses Studium wurde am 26. Juni 1954 ohne Abschluss beendet. Nach Angaben des Klägers erfolgte die Beendigung des Studiums wegen schlechter Noten in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern sowie eines Prüfungsbetruges durch Mitstudenten, die ihm einen weiteren Verbleib am Pädagogischen Institut wenig aussichtsreich erscheinen ließen. Vom 1. Oktober 1954 bis 14. Dezember 1958 hielt sich der Kläger in der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland auf. Dort war er bei einem Arbeitgeberverband, den F-werken, der AOK, einem Versicherungsunternehmen sowie einer Firma CMC als Verwaltungsangestellter beziehungsweise in der letzten ...

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