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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 19.12.2017 - L 8 SO 46/17 B ER

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialhilfe. Eingliederungshilfe. Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung. Ermöglichung des Schulbesuchs. Schulwegbegleitung

 

Orientierungssatz

Im Rahmen der Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung ist nach § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12 iVm § 12 Nr 1 BSHG§47V zur Gewährleistung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht auch das Erreichen der Schule zu ermöglichen.

 

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 8. August 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antragsgegner verpflichtet wird, die Kosten des Schulbegleiters für den täglichen Schulweg vom Wohnort des Antragstellers zur "L.-U.-Schule" und zurück bis zum 27. Juni 2018 zu übernehmen. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers auch im Beschwerdeverfahren.

 

Gründe

I.

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die für die Schulwegbegleitung des Antragstellers aufzuwendenden Kosten vom Antragsgegner zu übernehmen sind.

Der am ... 2002 geborene Antragsteller leidet an einem schwerwiegenden frühkindlichen Autismus, einer beidseitigen Innenohrschwerhörigkeit mit Cochlea Implantat rechts und kombinierten Entwicklungsstörungen. Es bestehen erhebliche Stimmungsschwankungen und Phobien. Der Antragsteller reagiert deshalb häufig mit aggressivem und autoaggressivem Verhalten. Zur Vermeidung von Verletzungen trägt er ständig einen Helm. Sein Sprachverständnis ist erheblich eingeschränkt. Er hat keine verbale Sprache entwickelt. Bei ihm sind seit 2009 ein Grad der Behinderung von 100 sowie die Merkzeichen "G", "B", "H", "GL" und "RF" anerkannt.

Der Antragsteller, der bei seinen Eltern lebt, besucht die Förderschule für geistig behinderte Menschen "L.-U.-Schule" in W ... Von Beginn an ist der Einsatz eines Schulbe...

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