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LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 31.05.2011 - L 3 AS 147/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsicherung für Arbeitsuchende. Vermögensberücksichtigung. Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Eltern nach Forderungsabtretung zu deren Befreiung von Verbindlichkeiten gegen Übertragung des Eigentums an deren Haus erst in 5 Jahren. Nichtigkeit des Vertrages wegen fehlender notarieller Beurkundung. keine baldige Beschaffung eines Hausgrundstücks. keine besondere Härte

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs 1 BGB ist als Vermögen iS des § 12 Abs 1 SGB 2 anzusehen.

2. Vermögen dient nicht der "baldigen" Beschaffung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe, wenn die Eigentumsübertragung erst fünf Jahre nach Antragstellung erfolgen soll.

3. Bei der Frage, ob die Verwertung des Vermögens eine besondere Härte iS des § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2 bedeutet, kommt es nicht darauf an, ob die Verwertung eine besondere moralische Härte darstellen würde.

 

Tenor

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 11.02.2009 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger in der Zeit vom 15.12.2006 bis zum 31.07.2007 Anspruch auf ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) hat.

Der am … 1982 geborene Kläger erlitt im Juli 1998 mit seinem Moped einen Verkehrsunfall und hat einen Grad der Behinderung (GdB) von 100. Außerdem erfüllt er die Voraussetzungen der Merkzeichen "G", "aG" und "H". Aufgrund der Verletzungsfolgen ist der Kläger querschnittsgelähmt und zur Fortbewegung auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Mutter des Klägers H G (H.G.) hatte 1994 für den Kläger bei der D AG eine private Unfallversicherung abgeschlossen, die beim K...

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BSG 7 RAr 115/78
BSG 7 RAr 115/78

  Leitsatz (amtlich) 1. Ein an sich verwertbares Vermögen ist nicht deshalb zum alsbaldigen Erwerb eines Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung bestimmt, weil der Arbeitslose nach Beendigung der Arbeitslosigkeit einen solchen Erwerb vornehmen will. 2. ...

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