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LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 30.11.1981 - L 1 Kg 19/81

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Leitsatz (amtlich)

Ein Pflegekindschaftsverhältnis im Sinne von BKGG § 2 Abs. 1 Nr. 6 kann in Ausnahmefällen auch mit einem volljährigen Pflegekind begründet werden.

 

Verfahrensgang

SG Speyer (Urteil vom 19.05.1981; Aktenzeichen S 8 Kg 1/81)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 19. Mai 1981 abgeändert:

Der Bescheid des Arbeitsamtes Kaiserslautern vom 16. September 1980 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Januar 1981 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ab April 1980 Kindergeld für ihre Pflegetochter Ingeborg H. zu gewähren.

2. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Mit der Berufung begehrt die Klägerin weiterhin Kindergeld (Kg) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 4a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) für die am … 1959 geborene Ingeborg H., die seit Oktober 1979 in ihrem Haushalt lebt.

Die Klägerin ist 1927 geboren. Sie ist geschieden. Bisher bezieht sie Kg für ihren 1957 geborenen Sohn Detlef, der noch in Berufsausbildung steht, ihren 1969 geborenen Enkel Sebastian S. und ihre 1980 geborene Enkelin Samantha Sc. Die beiden Enkelkinder leben von Geburt an im Haushalt der Klägerin. Dazu gehört inzwischen auch wieder ihre älteste Tochter, die Mutter von Sebastian, die ebenfalls geschieden ist.

Ingeborg H. ist seit dem Tod ihrer Adoptivmutter am … 1972 Vollwaise. Danach lebte sie zunächst bei ihren 1943 geborenen Adoptivbruder, der auch ihr Vormund war. Sie besuchte bis Januar 1980 ein Gymnasium. Ihr Bruder erhielt für sie bis einschließlich Juni 1979 Kg. Die Zahlung an ihn wurde ab Juli 1979 eingestellt, weil Ingeborg sich bereits im Juni 1979 polizeilich in den Haushalt der Klägerin umge...

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