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LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.10.1976 - L 2 J 88/76

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rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Versicherteneigenschaft. fiktive Wartezeiterfüllung. Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen. Neufeststellung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Versicherteneigenschaft als Voraussetzung der fiktiven Erfüllung der Wartezeit fehlte einem für tot erklärten Kriegsverschollenen, der von seiner Einberufung zum Wehrdienst ohne Beitragsleistung versicherungspflichtig tätig gewesen ist, nicht, wenn die der Versicherungspflicht entsprechenden Beiträge erst nach dem Eintritt seines Todes fristgerecht nachentrichtet worden sind.

2. Ein Rentversicherungsträger kann sich trotz mehrfacher Ablehnung der Erteilung eines Zugunstenbescheides durch gerichtlichen Vergleich verpflichtet, die Rechtmäßigkeit seines bindend gewordenen Erstbescheides zu überprüfen und über den Anspruch auf Neufeststellung einen weiteren Bescheid zu erteilen, der den Rechtsweg eröffnet und in vollem Umfang nachprüfbar ist.

 

Normenkette

RVO § 1263a Abs. 1 Fassung: 1945-03-17, § 1442 Abs. 1 Fassung: 1937-12-21, § 1443 Fassung: 1937-12-21, § 1418 Abs. 1, § 1252 Abs. 1, § 1300

 

Verfahrensgang

SG Speyer (Urteil vom 16.03.1976; Aktenzeichen S 10 J 148/75)

 

Tenor

1. Das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 16. März 1976 und der Bescheid vom 7. November 1973 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6. Februar 1975 werden aufgehoben.

2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ab 1. Januar 1973 durch Neufeststellungsbescheid Witwenrente zu gewähren.

3. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.

4. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin durch Neufeststellungsbescheid nach § 1300 Reichsversicherungsordnung (BVO) ab dem 1. Januar 1973 Witwenrente zu gewähren.

Die Klägerin, geboren 1909,...

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