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LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 20.06.2013 - L 5 U 115/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitsunfall. sachlicher Zusammenhang. Student. Hochschulsport. organisatorischer Verantwortungsbereich der Hochschule. kein Ausschluss wegen Wettkampfcharakters. Abgrenzung zum Betriebssport. Teilnahme an den Deutschen Hochschulmeisterschaften. der Uni wesentlich dienende Tätigkeit: Förderung des Leistungssports und Repräsentation der Universität

 

Orientierungssatz

1. Ein Sportstudent steht während der von seiner Universität organisierten und finanzierten Teilnahme seiner Universitätsmannschaft an den vom ADH organisierten Deutschen Hochschulmeisterschaften im Basketball im Rahmen des allgemeinen Hochschulsports gem § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst c SGB 7 unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

2. Die für Beschäftigte geltenden Grundsätze zum Betriebssport, insbesondere zum Wettkampfsport, sind nicht nur für Schüler iS des § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst b SGB 7, sondern auch im Rahmen des Versicherungsschutzes nach § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst c SGB 7 nicht anwendbar.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 04.12.2014; Aktenzeichen B 2 U 10/13 R)

 

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 27.1.2012 wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren zu erstatten.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Umstritten ist, ob der Kläger bei der Teilnahme an der Deutschen Hochschulmeisterschaft im Basketball unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.

Der 1980 geborene Kläger studiert an der Universität M Wirtschaftspädagogik mit dem Doppelwahlpflichtfach Sport. Im Sommer 2009 nahm er mit der Hochschulmannschaft der Universität M an den Deutschen Hochschulmeisterschaften im Basketball in K teil. Die Universität M trug die Fahrkost...

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