Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 10.08.2009 - L 2 U 105/09

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Unfallversicherung. Wegeunfall. sachlicher Zusammenhang. Handlungstendenz. wesentlicher Zweck. Einnahme der Mittagsmahlzeit. ein Drittel der Dauer der gesamten Mittagspause. Wohnung der Freundin

 

Leitsatz (amtlich)

1. Eine Essenseinnahme kann auch dann wesentlich für die Zurücklegung eines nach § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7 versicherten Weges sein, wenn sie nur etwa ein Drittel der gesamten Mittagspause einnimmt.

2. Das Verhältnis der Zeitdauer für die Zurücklegung des Weges vom und zum Mittagstisch (hier: jeweils 9 Minuten) im Verhältnis zur Essenseinnahme (hier: 12 Minuten bei einer Pausenlänge von 30 Minuten) ist nicht als "absoluter" Maßstab anzusehen, da dem Versicherten nicht vorgeschrieben werden kann, wie er die zu seiner freien Verfügung stehende Mittagspause einteilt (Anschluss an BSG vom 11.5.1995 - 2 RU 30/94 = HVBG-INFO 1995, 2038).

3. In einem Fall, in dem die zurückgelegte Wegstrecke unverhältnismäßig weit ist, ist zwar zu prüfen, ob ein anderes Handlungsziel vorliegt, welches das Motiv der Nahrungsaufnahme als unwesentlich in den Hintergrund drängt. Eine den üblichen Gepflogenheiten entsprechende Einnahme des Mittagessens in (selbst gewählter, angenehmer) Gesellschaft (hier: der Freundin) macht die Nahrungsaufnahme allerdings nicht bereits unwesentlich.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.04.2010; Aktenzeichen B 2 U 23/09 R)

 

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 4.12.2008 wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren zu erstatten.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein vom Kläger erlittener Verkehrsunfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.

Der 1976...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


LSG Rheinland-Pfalz L 3 U 33/94
LSG Rheinland-Pfalz L 3 U 33/94

  Verfahrensgang SG Mainz (Urteil vom 09.09.1993; Aktenzeichen S 5 U 147/92)   Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 9.9.1993 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat der Beigeladenen die ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren