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LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 02.12.1999 - L 5 Ka 59/97

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Verfahrensgang

SG Mainz (Urteil vom 08.10.1997; Aktenzeichen S 1 Ka 160/97)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 31.01.2001; Aktenzeichen B 6 KA 5/00 R)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 8.10.1997 abgeändert und die Bescheide der Beklagten vom 6.2.1996, 12.4.1996, 15.7.1996, 22.10.1996, 9.4.1997 und 17.6.1997 in der Fassung der Widerspruchsbescheide vom 8.7.1997 und 16.7.1997 aufgehoben.

2. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin die Erstattung von Sachkosten nach Nr. 7103 BMÄ/E-GO in den Quartalen IV/94 bis I/97 im geltend gemachten Umfang abrechnen kann. Danach erhält im streitbefangenen Zeitraum derjenige, der die Kosten des Versands der Laborproben getragen hat, eine Pauschalerstattung pro Fall in Höhe von 5,00 DM.

Die Klägerin ist als Laborärztin zur Vertragsärztlichen Tätigkeit zugelassen. Sie betreibt ihre Praxis in T. in der T.-H.-Allee 20 im 2. und 4. Obergeschoss. Im selben Gebäudekomplex, allerdings mit Zugang von der R.straße … und im Erdgeschoss, befindet sich das Labor einer Laborgemeinschaft, welche von der Klägerin fachlich beraten wird. Dieser Laborgemeinschaft sind mehr als 20 vH der im Bezirk der Beklagten niedergelassenen Vertragsärzte angeschlossen. Beide Labore verfügen über eine gemeinsame Tiefgarage. Über einen Freiluftweg im Erdgeschoss kann das jeweils andere Labor erreicht werden.

Durch die angegriffenen Bescheide vom 6.2.1996, 12.4.1996, 15.7.1996, 22.10.1996, 9.4.1997 und 17.6.1997 in der Fassung der Widerspruchsbescheide vom 8.7.1997 und 16.7.1997 setzte die Beklagte in den Honoraranforderungen der Klägerin für die streitbefangenen Quartale in allen Fä...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Laborarzt. Laborgemeinschaft. Abrechnung der Pauschalerstattung nach den Nrn 7103 BMÄ/E-GO  Orientierungssatz 1. Eine Kostenerstattung nach der Nr 7103 des BMA/E-GO kommt dann in Betracht, wenn ein ...

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