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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.11.2005 - L 11 (16) KR 86/03

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Nachgehend

BSG (Beschluss vom 20.06.2006; Aktenzeichen B 1 KR 29/06 B)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.11.2002 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Klägerin Anspruch auf Kostenerstattung für Krankenbehandlungen in Jordanien und Indien hat.

Die Klägerin ist als Rentenbezieherin Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und wird von der Beklagten als versicherungspflichtiges Mitglied geführt. Von 1995 bis April 2000 lebte sie in Jordanien und seitdem in Indien. In der Bundesrepublik Deutschland, in der sie sich für einige Wochen jährlich aufhält, hat sie keinen Wohnsitz. Wegen der Berufstätigkeit ihres Ehemannes, der als Landesvertreter der G-Stiftung im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit tätig ist, hält die Klägerin sich in den genannten Ländern auf. Der Ehemann der Klägerin ist nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, da er privat krankenversichert ist.

Im Jahre 1999 übersandte die Klägerin verschiedene Rechnungen für ärztliche Behandlungen in Jordanien und später (nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens) in Indien mit der Bitte um Kostenerstattung. Die Beklagte lehnte den Antrag mit Bescheid vom 21.10.1999 ab und wies den Widerspruch der Klägerin mit Widerspruchsbescheid vom 11.05.2001 zurück. Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) V ruhe der Anspruch auf Leistungen, so lange Versicherte sich im Ausland aufhielten, und zwar auch dann, wenn sie dort während eines vorübergehenden Aufenthaltes erkrankten. Ausnahmen bestünden nur für die Fälle, die auf Grund einer EG/EU-Verordnung oder von Sozialversicherungsab...

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BSG B 1 KR 29/06 B
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Krankenversicherung. keine Kostenübernahme von Krankenbehandlungen einer Ehefrau, die sich aus freien Stücken gemeinsam mit ihrem privat krankenversicherten Ehegatten im Nichtvertragsausland aufhält. ...

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