Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.04.1998 - L 2 KN 41/97 KR

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Toilettenstuhl als Hilfsmittel für Alten- und Pflegeheimbewohner

 

Orientierungssatz

1. Ein fahrbarer behindertengerechter Toilettenstuhl ist kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, der durch ein Alten- bzw Pflegeheim vorzuhalten ist, sondern ein Hilfsmittel iS von § 33 Abs 1 S 1 SGB 5.

2. § 40 Abs 1 S 1 SGB 11 läßt die Zuständigkeit der Krankenversicherung für die Versorgung mit Hilfsmittel iS von § 33 SGB 5 unberührt.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 28.01.1999; Aktenzeichen B 8 KN 2/98 KR B)

 

Tatbestand

Streitig ist die Kostenerstattung für einen Toilettenstuhl (§§ 33 SGB V; 104 SGB X).

Die 1945 geborene W W (Versicherte) ist bei der Beklagten kranken- und pflegeversichert. Sie befindet sich seit dem 29.03.1993 zu Lasten des Landschaftsverbandes Rheinland (K) im Altenheim St. H in J in Heimpflege. Vertragsarzt Dr. K verordnete am 02.10. und 25.08.1995 der Versicherten einen fahrbaren Nachtstuhl nach Maß wegen spastischer Lähmung als Heilmittel auf Kassenrezept. Dies zu gewähren lehnte die Beklagte ab, da eigentlicher Zweck der Verordnung die Entlastung des Pflegepersonals sei (Bescheid vom 09.09.1995). Zur Begründung des Widerspruchs der Versicherten trug Heimleiter S vor, die im Altenheim vorhandenen Toilettenstühle seien zu hoch, um von der Versicherten genutzt zu werden.

Der Kläger bestellte 1996 einen fahrbaren Toilettenstuhl für die Versicherte, zahlte hierfür 658,05 DM und begehrte vergeblich von der Beklagten als Kranken- oder Pflegekasse Erstattung. Die Versicherte nahm ihren Widerspruch zurück.

Zur Begründung seiner Klage zum SG Aachen hat der Kläger vorgetragen, er sei für ein erforderliches Hilfsmittel in Vorlage getreten. Unerheblich sei, ob die Versicherte bei der Nutzung der Hilfe Dritter bedü...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


BSG B 8 KN 2/98 KR B
BSG B 8 KN 2/98 KR B

  Verfahrensgang LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 30.04.1998; Aktenzeichen L 2 KN 41/97 KR)   Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. April ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren