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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.01.2013 - L 12 AS 1051/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsicherung für Arbeitsuchende. Vermögensberücksichtigung. selbst genutzte Eigentumswohnung Zweipersonenhaushalt. unangemessene Größe. gewerbliche Nutzung. Verwertbarkeit. keine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit oder besondere Härte

 

Orientierungssatz

1. Zur unangemessenen Größe iS von § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 2 einer selbst genutzten Eigentumswohnung (110 qm) eines Zweipersonenhaushalts auch unter Berücksichtigung einer gewerblichen Nutzung eines Wohnungsteils.

2. Zur Verwertbarkeit der Eigentumswohnung und zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.09.2014; Aktenzeichen B 14 AS 58/13 R)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.04.2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Umstritten ist die zuschussweise Gewährung von Leistungen nach dem SGB II im Zeitraum vom 01.12.2007 bis 31.03.2008.

Die am 00.00.1957 geborene Klägerin erhielt aufgrund ihres Antrags vom 01.06.2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Sie bewohnt mit ihrem am 00.00.1987 geborenen Sohn N eine Eigentumswohnung. Diese ist 110 qm groß und auf 5 Zimmer aufgeteilt. Zuletzt wurden der Klägerin und ihrem Sohn mit Bescheid vom 29.05.2007 Leistungen für die Zeit von Juni bis November 2007 als Zuschuss bewilligt.

Am 28.11.2007 beantragte die Klägerin die Fortzahlung der Leistungen ab 01.12.2007. Unter dem 11.12.2007 forderte die Rechtsvorgängerin des Beklagten die selbständig tätige Klägerin auf, ihre Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen und den Steuerbescheid für das Jahr 2005 einzureichen. Sie wies zugleich darauf hin, dass die Leistungen zukünft...

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