Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 29.11.2005 - L 1 AL 24/04

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Anwartschaft auf Arbeitslosengeld. sonstige Versicherungspflichtige. volle Erwerbsminderungsrente. keine Gleichstellung des Bezugs einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit vor dem 1.1.2003. unterbrochener Krankengeldbezug

 

Orientierungssatz

1. Soweit durch § 26 Abs 2 Nr 3 SGB 3 idF vom 20.12.2001 ab 1.1.2003 Versicherungspflicht beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung eingeführt wurde, enthält diese Vorschrift keine Wirkung für eine vor diesem Zeitpunkt bezogene Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit. Hierfür spricht auch die Tatsache, dass die Beiträge nach pauschalierten Sätzen von den dafür zuständigen Leistungsträgern erst ab dem Jahr 2003 aufzubringen sind.

2. Versicherungspflicht besteht auch nicht nach § 26 Abs 2 Nr 1 SGB 3 für Zeiten des Krankengeldbezuges, wenn der Krankengeldbezug durch die Gewährung der Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit unterbrochen wurde bzw nach Ablauf der Rente Krankengeld neu bewilligt wurde und daher dem Krankengeldbezug nicht unmittelbar eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorausgeht.

 

Normenkette

SGB III § 26 Abs. 2, § 123 S. 1 Nr. 1, §§ 345a, 347 Nr. 7

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.08.2007; Aktenzeichen B 7/7a AL 50/06 R)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 19.02.2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Arbeitslosengeld für die Zeit vom 01.04. bis 04.05.2003.

Der 1956 geborene Kläger arbeitete in der Zeit vom 29.10.1979 bis 26.04.1998 bei der Firma F GmbH & Co. KG in Bad T als Kunststoffwerker. Während dieser Zeit bezog er vom 03.03. bis 31.08.1997 sowie vom 27.04. bis 30.09.1998 Krankengeld. In de...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


SGB III - Arbeitsförderung / § 26 Sonstige Versicherungspflichtige
SGB III - Arbeitsförderung / § 26 Sonstige Versicherungspflichtige

  (1) Versicherungspflichtig sind   1. Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 des Neunten Buches Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren