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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 20.04.2011 - L 9 SO 30/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialhilfe. Eingliederungshilfe. keine Kostenübernahme für den Einbau eines Personenaufzugs. Einsatz des Einkommens und Vermögens. Hilfe zum Umbau einer Wohnung gem § 55 Abs 2 Nr 5 SGB 9

 

Leitsatz (amtlich)

Die Hilfe zum Umbau einer Wohnung gem § 55 Abs 2 Nr 5 SGB 9 wird von § 92 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 12 nicht erfasst.

 

Orientierungssatz

Der Einbau eines Personenaufzuges unterfällt der Eingliederungshilfe gem §§ 53, 54 Abs 1 S 1 SGB 12 iVm § 55 Abs 2 Nr 5 SGB 9.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.09.2012; Aktenzeichen B 8 SO 15/11 R)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 23.11.2009 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger begehrt von dem beklagten Sozialhilfeträger die Übernahme der Kosten für den Einbau eines Personenaufzugs im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gemäß §§ 53 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Der Kläger ist am 00.00.2002 geboren. Seit seiner Geburt leidet er an einem Hydrozephalus. Dieser wurde mit einem Shunt operativ versorgt, eine Fehlbildung des Rückenmarks wurde ebenfalls operativ versorgt. Der Kläger leidet u.a. an einer neurogenen Blasen- und Mastdarmentleerungsstörung und einer Muskelhypotonie sowie einer Lähmung der Beine. Seit seiner Geburt ist bei ihm ein Grad der Behinderung von 100 festgestellt, ferner u.a. die Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) und "H" (Hilflosigkeit). Er ist in der sozialen Pflegeversicherung in der Pflegestufe 3 eingestuft.

Zusammen mit seinen Eltern und einem Geschwister bewohnt er eine Wohnung im ersten und zweiten Obergeschoss eines Bauernhofs. Das Erdgeschoss bewohnen die Großeltern des Klägers, der Großvater ist mit einer Knieprothese versorgt. Eigentüme...

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BSG B 8 SO 15/11 R
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Sozialhilfe. Eingliederungshilfe. Übernahme der Kosten für den Einbau eines Personenaufzugs. Einkommens- und Vermögenseinsatz. keine Anwendbarkeit des § 92 Abs 2 S 1 Nr 3 und S 2 SGB 12  Leitsatz (amtlich) Der Einbau eines ...

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