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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 19.02.2003 - L 12 AL 113/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bundesanstalt für Arbeit. Übernahme der Beiträge gemäß § 207a SGB 3. Kosten der Selbstbeteiligung kein Beitrag. private Kranken- und Pflegeversicherung

 

Orientierungssatz

Die Kosten der Selbstbeteiligung für eine private Kranken- und Pflegeversicherung gehören nicht zu dem von der Bundesanstalt für Arbeit zu übernehmenden "Beitrag" nach § 207a Abs 1 und 2 SGB 3.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 11.11.2003; Aktenzeichen B 12 AL 3/03 B)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe der durch die Beklagte zu übernehmenden Beiträge zur privaten Krankenversicherung nach § 207 a Abs. 2 SGB III.

Der 1949 geborene Kläger bezog seit dem 01.01.2001 Arbeitslosengeld. Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit war er bei der A C K-AG in K in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung versichert.

Ausweislich des Versicherungsvertrages hatte er monatlich für die Krankenversicherung 575,56 DM und für die Pflegeversicherung 74,31 DM aufzuwenden. Der Monatsbetrag berücksichtigte einen Jahresselbstbehalt von 2.500,- DM. Ohne diesen Selbstbehalt hätte der Kläger höhere Beiträge entrichten müssen.

Die Beklagte übernahm die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von monatlich 575,36 DM für die Krankenversicherung und 74,31 DM für die Pflegeversicherung. Diese Beiträge waren nämlich geringer als die gesetzlichen Höchstbeiträge. Den Höchstbeiträgen hätte eine monatliche Zahlung an Beiträgen zur Krankenversicherung in Höhe von 713,50 DM und zur Pflegeversicherung in Höhe von 89,72 DM ausgehend von der Beitragsbemessungsgrenze entsprochen.

Mit Schreiben vom 02.12.2001 beantragte der Kläger eine 50%ige Auszahlung des für das Jahr 2001 aufgewendeten Eigenanteils an der Kranken- und Pflegeversicherung.

Dies lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 11.12.20...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Leistungen nach dem SGB III. Befreiung von der Krankenversicherungspflicht. Übernahme des Beitrags durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Selbstbehalt für private Krankenversicherung kein Beitrag  Leitsatz ...

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