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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 17.04.2000 - L 4 RJ 124/97

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rechtskräftig

 

Verfahrensgang

SG Düsseldorf (Entscheidung vom 14.02.1997; Aktenzeichen S 5 J 252/93)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.08.2001; Aktenzeichen B 13 RJ 59/00 R)

BSG (Aktenzeichen B 13 RJ 123/00 B)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14. Februar 1997 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist die Gewährung von Altersruhegeld aus der deutschen Rentenversicherung.

Die am ...1922 in R ...Polen geborene jüdische Klägerin, die als Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) anerkannt ist und seit 1946 als israelische Staatsangehörige in P ...Israel lebt, beantragte im November 1990, ihr unter Anerkennung von Fremdrentenzeiten und nach Zulassung zur Nachentrichtung bzw. zur Weiterversicherung von freiwilligen Beiträgen Rente zu gewähren. Dazu gab sie in dem Fragebogen vom 26.05.1991 und in einer eigenen schriftlichen Erklärung vom 26.05.1991 an, daß sie von 1937 (1934?) bis 1939 das Technische Gymnasium K ... besucht habe, um Lehrerin für Modellschneiderei zu werden; außerdem sei sie von 1938 bis zum Kriegsausbruch im Jahre 1939 Schneiderin in der ... gewesen. Ob sie ein Arbeitsentgelt erhalten habe, wisse sie nicht mehr. Nach dem Krieg habe sie von 1945 bis Mai 1946 als Schneiderin in ...Italien gearbeitet und von 1946 bis 1949 als Schneiderin in ...Israel.

In dem Fragebogen zur Feststellung ihrer Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis (dSK) vom 26.05.1991 teilte die Klägerin zusätzlich mit, daß sie von 1939 bis 1945 der Verfolgung ausgesetzt gewesen sei; sie sei im KZ Auschwitz, im Ghetto und in Arbeitslagern gewesen. Sie habe im Herkunftsgebiet bis 1945 deutsch gesprochen und danach deutsch, poln...

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